Bert Rürup fordert höhere Renten für Hartz IV-Empfänger

Drohende Altersarmut für Bezieher von Hartz IV ist ein Thema, das derzeit im Mittelpunkt des Regierungsdialogs Rente steht. Jetzt meldet sich dazu ein Mann zu Wort, dessen Name eng mit der letzten Rentenreform und der Rentenversicherung verknüpft ist: Bert Rürup. Der ehemalige Wirtschaftsweise gilt als Vater der nach ihm benannten kapitalgedeckten Basisrente, der sogenannten Rürup-Rente. Um der drohenden Verarmung ganzer Generationen entgegenzuwirken, benennt Rürup ein simples Rezept: höhere Renten für heutige Empfänger von Hartz IV.

Zahlungen in die Rentenversicherung für Hartz IV-Bezieher

Wie sich Rürup die Anhebung der Rentenbezüge von Hartz IV-Empfängern vorstellt, hat der Rentenexperte jetzt gegenüber der Presse deutlich gemacht. Die Arbeitsagenturen müssten wieder wie bis 2010 einen kleinen Betrag von den Bezügen der Bezieher von Hartz IV für die gesetzliche Rentenversicherung abzweigen. Nur so könne der Meinung von Rürup nach gewährleistet werden, dass von Grundsicherung lebende Rentner bei der Höhe der Bezüge nicht unter die Sätze fallen, die Empfänger von Hartz IV erhalten.

Billiger für den Bund sei eine solche Rente allemal als die Forderungen der Gewerkschaften, so Rürup. Nach deren Vorstellungen sollen Hartz IV-Rentner entsprechende Bezüge erhalten, die den Bezügen von Arbeitslosengeld I entsprechen.

Rentner dürfen nicht weniger als Arbeitslosengeld II erhalten

Wer lange arbeitslos gewesen sei und daher Grundsicherung beziehe, dürfe bei der Rente nicht schlechter stehen als ein Hartz IV-Empfänger, meint Rürup. Nur Langzeitarbeitslose fallen nämlich durch das Renten-Raster. Solange der Arbeitslose das höhere Arbeitslosengeld I bezieht, zahlt die Agentur für Arbeit einen festen Betrag in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sobald der Arbeitslose auf ALG II zurückfällt, werden die Zahlungen gestoppt. Hier sieht Rürup den Schlüssel für eine soziale Schieflage bei der späteren Rente.

Eine Reform wünscht sich der Ex-Wirtschaftsweise Rürup auch für die Erwerbslosenversicherung. Hier soll der Kreis nach den Vorstellungen von Rürup auch auf Selbstständige ausgedehnt werden, die keinerlei soziales Netz für die Absicherung im Alter hätten.