Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Beitragsrückgewähr

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Seit der Staat seine Leistungen im Bereich der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente immer weiter abgesenkt hat, ist die private Berufs­unfähigkeits­versicherung eigentlich für jeden Arbeitnehmer zur Pflicht geworden. Die Frage, was eigentlich passiert, wenn man ab morgen seiner Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann, kann nämlich nur dann positiv beantwortet werden, wenn eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen wurde, die hier Versicherungsschutz bietet.

Ein Grundproblem der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung ist jedoch, dass sie in ihrer “nackten” Form eine reine Versicherungspolice für den Absicherungsfall ist. Das bedeutet, dass es keinerlei Auszahlung in dem Fall gibt, dass man bis zum Ende der Laufzeit nicht berufsunfähig wird. Das eingezahlte Geld wäre bei regulärem Erreichen der Rentenzeit also verloren.

Die private Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Beitragsrückgewähr

Genau auf diesen Aspekt reagieren nun aber immer mehr Versicherer und bringen Policen zur privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung auf den Markt, die eine Klausel enthalten, die eine Auszahlung auch für diesen Normalfall vorsieht: Die leistungserweiternde Klausel der Beitragsrückgewähr. Auf unseren Unterseiten über die Klauseln der Berufs­unfähigkeits­versicherung erfahren Sie alles zu dieser und anderen Klauseln!

Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Beitragsrückgewähr ist dabei keineswegs Hexenwerk und eigentlich auch nicht sonderlich kompliziert: Der Versicherer berechnet eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Beitragsrückgewähr nämlich genau wie eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Beitragsrückgewähr – nur, dass diese mit einer kleinen Lebensversicherung kombiniert wird.

Eine winzige Klausel macht also schon den Unterschied, dass es neben dem Risiko-Schutz einer Berufsunfähigkeit auch einen Sparanteil zur privaten Altersvorsorge in der Versicherungspolice gibt. Eine leistungserweiternde Klausel, die dafür sorgt, dass man auch nach Jahren, die man in eine solche Versicherungspolice eingezahlt hat, nicht leer ausgeht, wenn man bis zum Ende nicht berufsunfähig werden sollte.

Beitrag nur unwesentlich höher

Gerade bei langen Laufzeiten von mehr als 20 Jahren ist der Beitrag, der für die private Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Beitragsrückgewähr aufgewendet werden muss, regelmäßig nur unwesentlich höher als bei “nackten” Verträgen.

Diese Klausel in der Versicherungspolice der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung, die auch einen Sparanteil einschließt, kostet selten mehr als ca. 20 % – 30 % des Absicherungsbeitrages. Doch ist dieser Mehr-Aufwand durchaus rentabel: Denn nur durch einen kleinen Aufpreis kann so eine private Altersvorsorge per privater Berufs­unfähigkeits­versicherung gewährleistet werden – inklusive Versicherungsschutz gegen die Berufsunfähigkeit!


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