Darum gibt es die Riester-Rente

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Entstehung und Entwicklung der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine private Zulagenrente und die verbreitetste Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie trägt den Namen des ehemaligen Bundesministers Walter Riester, der für ihre Einführung verantwortlich zeichnete.

Die Einführung der Riester-Rente

In den Jahren 2000/2001 beschloss die damalige Bundesregierung eine Reform der Rentenversicherung in Deutschland. Der Grund hierfür waren die absehbaren Folgen der demografischen Entwicklung: Immer mehr ältere Menschen werden, bei immer weniger Beitragszahlern, länger leben, sodass ohne eine Reform hin zu mehr Eigenverantwortung der Zusammenbruch der sozialen Systeme absehbar wurde.

Auf die beschlossene Kürzung der Altersrente reagierte das von Bundesminister Riester geführte Ressort mit der Riester-Rente, die im Jahr 2002 mit dem Altersvorsorgegesetz eingeführt wurde.

Vor Einführung einer solchen Zulagenrente waren vor allem Lebensversicherungen und Bausparverträge die Lieblingsinstrumente der Bevölkerung zur privaten Altersvorsorge. Die Riester-Rente hat diesen Instrumenten den Rang abgelaufen, wobei Bausparverträge über die betriebliche Bezuschussung nach wie vor genutzt werden.

Anpassungen der Riester-Rente

Im Verlauf der Jahre wurde die Riester-Rente angepasst: es gibt einen Wohn-Riester, der den Umbau einer Alterssicherung in eine Zulage für Eigenheimnutzung vorsieht und in Konkurrenz zum Bausparvertrag steht. Es gibt besondere Riester-Zulagen für junge Sparer, um diese Zulagenrente speziell für diese Zielgruppe attraktiv zu machen.

Weitere Reformen im Bereich der Riester-Rente sind zu erwarten und es wird überlegt, solch eine private Altersvorsorge verbindlich für alle Bürgerinnen und Bürger zu machen.

Die weitere Entwicklung der Alterspyramide lässt erwarten, dass der privaten Altersvorsorge in Zukunft ein noch wesentlich höherer Stellenwert zukommen wird: Trotz der beschlossenen Rente mit 67 ist die Rede davon, dass die zukünftige gesetzliche Rente nicht mehr 50 % des letzten Nettoeinkommens betragen wird, – zum Zeitpunkt der Einführung der Zulagenrente durch den Bundesminister Riester war die Rede von 67 %.

Hier wird vor allem zu klären sein, inwieweit eine private Rente, wie zum Beispiel die Riester-Rente, auf die Ansprüche durch die gesetzliche Rente angerechnet wird. Millionen von Geringverdienern drohen zu Verlierern des Systems zu werden, da sie letzten Endes im Alter Personen gleichgestellt würden, welche überhaupt nicht in die sozialen Systeme eingezahlt haben.


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