Geringe Rentenerhöhungen durch Riester-Faktor

Seit 2002 sind die Rentenerhöhungen bei Beamten deutlich höher ausgefallen als bei Arbeitnehmern. Eine Studie des Sozialpolitik-Experten Johannes Steffen hat nun ermittelt, dass bei den letzteren die Renten eigentlich in einem viel stärkeren Ausmaß hätten ansteigen müssen, denn seinen Untersuchungen zufolge wurde die Riester-Rente als Faktor in die Berechnung der Rentenhöhe miteinbezogen, der einen Abschlag bewirkt.

Riester-Rente führt zu unnötig hohem Abschlag bei der Rentensteigerung

Wenn man die Rentenerhöhungen bei Beamten und Arbeitnehmern seit dem Jahr 2002 miteinander vergleicht, so fällt auf, dass es bei den Arbeitnehmern den Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge deutlich geringere Rentenerhöhungen als bei den Beamten gab.

Stiegen auf der einen Seite bei den letzteren die Altersbezüge um 13 %, so mussten sich auf der anderen Seite die Arbeitnehmer mit einer Rentensteigerung von 8,5 % (Westen) bzw. 9,7 % (Osten) begnügen.

Und das ist einer neuesten Studie zufolge nicht das einzige Ärgernis für Angestellte und Arbeiter. Im Rahmen seiner Studien ermittelte der Sozialpolitik-Experte, dass die Riester-Rente bzw. die Art und Weise, wie diese als Abschlagfaktor miteinberechnet wird, zu einem zu großen Abschlag bei der Höhe der Rentensteigerung geführt hat.

Riester-Faktor bei der Rentenberechnung zu hoch angesetzt

Doch was ist eigentlich das Problem mit diesem Faktor, der zu zu großen Abschlägen führt? Als man 2002 begann, bei der Berechnung der Höhe der Rentenerhöhung auch die Riester-Rente als Faktor miteinzubeziehen, ging man davon aus, dass im Zuge der Einführung der Riester-Rente die Nettolöhne von Arbeitern und Angestellten sinken würden, da diese 4 % ihres Nettolohnes in die Riester-Rente investieren würden.

Der Riester-Faktor besagt nun, dass infolgedessen die Rentenerhöhungen um 5 % niedriger ausfallen können. Steffen hat bei seiner Studie nun allerdings festgestellt, dass sehr viel weniger Arbeiter und Angestellte riestern als vorher erwartet wurde und ein deutlich geringerer Anteil am Nettolohn zum Riestern benutzt wurde.

Also müsste man eigentlich den Riester-Faktor an diese neuen, realen Zahlen anpassen Der Abschlagfaktor nur noch 1 % betragen und die monatliche Rentenerhöhung würde 50,- € höher liegen.

Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. fordert nun, dass die Rentner die Erhöhungen zurückbekommen, die man ihnen durch die falsche Art der Berechnung vorenthalten hat. Derweil wies die Bundesregierung den Vorwurf zurück, den Riester-Faktor in einer übertriebenen Art und Weise in die Berechnung der Rentensteigerung miteinzubeziehen.