Interner Wechsel in Bisex-Tarife möglich!

Mit Wirkung vom 01. Mai werden nach aktueller Berichterstattung vier große private Krankenversicherungen (PKV) die Beiträge für verschiedene Tarife nach oben anpassen. Je nach Tarif sind hier Beitragsanpassungen von bis zu 2,9 Prozent möglich. PKV-Versicherte, die einer Beitragserhöhung entgegenwirken wollen, können nicht nur zu einer anderen PKV wechseln, sondern auch einen internen Tarifwechsel bei ihrer bisherigen Gesellschaft vornehmen und so Geld sparen.

Der interne Tarifwechsel

Bei einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge haben Verbraucher unter anderem einSonderkündigungsrecht, welches bis zu vier Wochen nach dem Zugang der Erhöhungsmitteilung in Anspruch genommen werden kann. Bei einem Wechsel zu einer anderen PKV gehen allerdings nicht nur die Altersrückstellungen verloren, Versicherungskunden können bei der neuen Gesellschaft auch nur noch die seit Dezember 2012 geltenden Unisex-Tarife in Anspruch nehmen, die vor allem für männliche Versicherte deutlich teurer geworden sind.

Zudem ist bei einem solchen Wechsel eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig, die vor allem für ältere Versicherungsnehmer nachteilig sein kann. Anders ist diese, wenn ein interner Wechsel nach §204 VVG in Anspruch genommen wird. Ein solcher Wechsel ist jederzeit möglich, sofern der neue Tarif dem Leistungsumfang der bisher genutzten Tarifvariante entspricht. Ein solcher Wechsel ist auch für langjährig Versicherte möglich, denn es wird keine neue Gesundheitsprüfung fällig. Zudem ist der Tarifwechsel ohne höheres Eintrittsalter möglich, sodass dieser tatsächlich um einige hundert Euro pro Jahr günstiger sein kann.

Bisex-Tarife bei internem Wechsel wählbar

Versicherte, die den internen Wechsel wählen, können aus dem umfangreichen Tarifangebot ihres aktuellen Versicherers auswählen und müssen damit nicht in die ungeliebten Unisex-Tarife der PKV wechseln. Diese Versicherten können nach wie vor die alten Bisex-Tarife in Anspruch nehmen.

Sie sind für Bestandskunden nach wie vor offen, ein Wechsel in diese Tarife darf vom Versicherungsunternehmen nicht behindert werden, sofern kein höherer Leistungsumfang gewählt wird. Bei den bisherigen Bisex-Tarifen gelten nach wie vor unterschiedliche Beiträge für Männer und Frauen, sodass vor allem Männer hier von günstigen Beitragsprämien profitieren können.

Aber auch Frauen haben durch die Wahl der bisher geltenden Bisex-Tarife die Möglichkeit, ihre Beitragskosten zu reduzieren und damit die Ausgaben für die PKV zu senken. Zudem bietet sich im Rahmen des Wechsels auch eine Überprüfung des gewählten Selbstbehaltes an. Wird er erhöht, lassen sich ebenfalls Beitragskosten einsparen.