DRV verteidigt ihre Renteninformationen

Jedes Jahr erhalten mehrere Millionen Beitragszahler Post von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Darin werden die aktuellen Rentenansprüche im Falle einer vollständigen Erwerbsminderung aufgezeigt.

Gleichzeitig benennt die Renteninformation die gegenwärtige Höhe der bisher erarbeiteten Altersrente sowie eine fiktive Berechnung zum späteren Renteneintritt. Genau diese Informationspolitik der DRV kritisierte der FOCUS in seiner kürzlich erfolgten Berichterstattung zur Altersvorsorge. Die Stellungnahme der DRV ließ angesichts der hohen Brisanz des Themas  nicht lange auf sich warten.

DRV wirft dem FOCUS Irreführung vor

Die Berichterstatter des FOCUS werfen der DRV vor, die zukünftige Rentenberechnung ausschließlich auf Grundlage einer jährlichen Rentenanpassung um 2 % vorgenommen zu haben und damit unrealistische Rentenansprüche zu suggerieren. Auch werde auf die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Rentenzahlungen nicht eingegangen.

In der Stellungsnahme der DRV währt sich deren Präsident, Herbert Rische, gegen diese Vorwürfe. Jede Renteninformation enthalte konkrete Aussagen zur bereits heute bestehenden Steuerpflicht. Genauso werden die Bürger über die aus der Rente zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unterrichtet.

Neben der Richtigstellung der getroffenen Aussagen nutzt Rische die Chance, mögliche private Altersvorsorgemodelle zu diskutieren. Die gesetzliche Rentenversicherung positioniert sich ganz klar zur Notwendigkeit, durch private Vorsorge die unvermeidliche Rentenlücke zu schließen. Neben den staatlich geförderten Produkten der Riester-Rente und Rürup-Rente  könnte sich Rische auch vorstellen, Rentenberechtigten die Möglichkeit einzuräumen, durch freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung ihre späteren Ansprüche aufzustocken.

Diskussion um Lebensleistungsrente

Untersuchungen der Ruhr-Universität Bochum zeigen auf, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand erhalten zu können. Im günstigsten Fall deckt die Rente 60 % des zuletzt erzielten Einkommens ab. Damit Menschen, die über viele Jahre Beiträge eingezahlt haben, nicht zum Sozialfall werden, bestehen in der Politik Überlegungen zur Einführung einer Lebensleistungsrente.

Diese soll  allen Beitragszahlern zugutekommen, die mindestens 40 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben und zusätzlich private Vorsorge betrieben haben. Allerdings kann die Finanzierung dieser sogenannten Zuschussrente nicht in den Verantwortungsbereich der Rentenversicherung fallen.

Damit nicht einseitig die Beitragszahler belastet werden, müssen aus Sicht der Rentenversicherung Steuergelder dafür eingeplant werden. Nur so können indirekt auch Beamte, Abgeordnete und die Mehrheit der Selbstständigen ihren Beitrag leisten. Kritikern einer steuerfinanzierten Zuschussrente kann entgegengehalten werden, dass z.B. Selbstständige bei Nutzung der Rürup-Rente zum Aufbau ihrer Altersabsicherung erhebliche steuerliche Vergünstigen erhalten.