Lassen Krankenkassen ihre Kunden im Stich?

Gerade dann, wenn Leistungen dringend benötigt werden, lassen immer mehr Krankenkassen ihre Kunden im Stich.

In vielen Fällen lenken die Kassen bei einem Widerspruch bereits ein, ohne dass Klage vor Gericht erhoben werden muss

In vielen Fällen lenken die Kassen bei einem Widerspruch bereits ein, ohne dass Klage vor Gericht erhoben werden muss

Wer schwer krank wird oder einen Unfall hatte, benötigt eine optimale Behandlung für eine schnelle Besserung. Doch immer öfter gibt es Berichte darüber, dass die gesetzliche Krankenkasse sich weigert, eine Erfolg versprechende Behandlung zu bezahlen.

Heilbehandlungen werden verweigert

Der Südwestfunk hat einige extreme Fälle dokumentiert, in denen wichtige Therapien für die Genesung der Patienten einfach abgelehnt wurden. Sogar die allgemein übliche Reha wurde einer Patientin nach einem Schlaganfall verweigert.

Doch auch bei Krankentagegeld und Kuren zwingt offensichtlich der Spardruck die Kassen, nicht im Interesse ihrer Kunden zu entscheiden. Oft behandeln Kliniken ihre Patienten bei noch notwendigem Bedarf an Therapie auch über die Zeiten hinaus, die in den Fallpauschalen vorgesehen sind. Doch die Klinikleitungen stehen unter Druck.

Die Krankenkasse kürzt immer öfter die Zahlungen für die bereits erbrachten Leistungen. Mitunter verweigern sie die Zahlungen ganz. Effizienz und Wirtschaftlichkeit ist das Gebot der Stunde. Die Folgen des rigiden Sparkurses haben immer mehr die Patienten zu tragen.

Achtung Krankschreibungslücke

Gelegentlich scheut sich die gesetzliche Krankenkasse auch nicht vor Tricksereien und Spitzfindigkeiten. Ein Patient wird nach langem Klinikaufenthalt als arbeitsfähig entlassen. Am nächsten Tag schreibt ihn der Hausarzt wieder krank.

Der Heilungsverlauf der Erkrankung, wegen der der Patient in die Klinik musste, war doch noch nicht so weit fortgeschritten, dass er seinen Beruf wieder ausüben konnte. Die Folge für den Patienten: Die Krankenkasse wollte kein Krankengeld mehr zahlen.

Der Patient sei einige Stunden ‘arbeitsfähig’ gewesen. Damit wäre der Anspruch auf Krankengeld nicht mehr gegeben. Die Krankenkasse nutzt jede juristische Lücke, um nicht zahlen zu müssen.

Patienten sollen sich wehren

Solche Spitzfindigkeiten, wie bei der Krankschreibungslücke geschildert, sollte kein Patient einfach hinnehmen. Anwälte und Verbraucherschützer empfehlen, gegen diese Praktiken Widerspruch einzulegen.

In vielen Fällen lenken die Kassen bei einem Widerspruch bereits ein, ohne dass Klage vor Gericht erhoben werden muss. Lehnt die Kasse den Widerspruch allerdings ohne nachvollziehbare Begründung ab, sollte der Versicherte vor Gericht gehen. Kosten für eine unterstützende Beratung und notwendige Gutachten muss der Patient zunächst selbst tragen.

Allerdings entstehen bei einer Klage vor dem Sozialgericht keine zusätzlichen Gerichtskosten. Gewinnt der Kläger den Prozess, muss die Krankenkasse auch seine Anwaltskosten übernehmen.