Pro und Contra Helmpflicht

Die Helmpflicht wird in Deutschland heiß diskutiert, Befürworter und Gegner halten sich in etwa die Waage. Das könnte sich ändern nach der jüngsten Rechtsprechung ändern.

Wer mit Kind unterwegs ist, sollte nach dem Rat der Polizei seiner Vorbildfunktion gerecht werden und einen Fahrradhelm tragen.

Wer mit Kind unterwegs ist, sollte nach dem Rat der Polizei seiner Vorbildfunktion gerecht werden und einen Fahrradhelm tragen.

Auch in Deutschland ist erneut die Diskussion über eine Helmpflicht für Radfahrer entbrannt. Der Anlass dazu ist einerseits eine neue Studie aus Kanada, der zufolge das Verletzungsrisiko für Fahrradfahrer, die einen Helm tragen, genauso hoch ist wie für solche ohne Helm.

In der Studie wurden mehrere kanadische Provinzen mit und ohne Helmtragepflicht miteinander verglichen. Darin kam man zu dem Ergebnis, dass in denjenigen Gebieten mit Helmpflicht die Zahl der Kopfverletzungen genauso hoch sei wie in jenen ohne.

Ergebnisse nicht so einfach übertragbar

Andererseits sind Kanada und Deutschland hier nur schlecht miteinander vergleichbar. Eine Studie aus Australien stellt sogar den Nutzen des Helms insgesamt infrage. Eine Helmpflicht würde dazu führen, dass weniger Leute mit dem Fahrrad fahren würden und somit auch mehr Herz- und Kreislaufkrankheiten Vorschub geleistet würde.

Es ist allerdings sehr fraglich, ob sich diese Studien auch auf Deutschland übertragen lassen. Denn in diesen Ländern wird das Fahrrad sehr viel häufiger als Freizeitsportgerät und weniger als alltägliches Verkehrsmittel genutzt.

Und auch die oben genannten Studien erkennen an, dass ein Helm die Risiken von Verletzungen bei einem Unfall erheblich reduzieren kann.

Justiz gibt verletztem Radfahrer Mitschuld

Darüber hinaus hat die Justiz durch ein neues Urteil bereits eine quasi-Befürwortung der Helmpflicht eingeführt. Denn sie hat anerkannt, dass ein Fahrradfahrer ohne Helm bei einem Unfall eine nicht ganz unerhebliche Mitschuld an seiner Verletzung trägt, wenn diese durch den Helm vermieden oder gemindert worden wäre.

Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 5. Juni 2013 (Az. 7 U 11/12), dass dies auch bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers gelte. Es sei nämlich grundsätzlich davon auszugehen,”dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird.€˜

Schon aufgrund dieser Rechtsprechung ist es sinnvoll, in Deutschland einen Helm zu tragen.