Ab 2014 keine Roaming-Gebühren mehr?

Die EU-Kommission hat angekündigt, dass Verbraucher ab Juli 2014 im Mobilfunk bei Gesprächen im europäischen Ausland keine Gebühren mehr für Roaming bezahlen müssen.

Zumindest innerhalb der EU müssen Mobiltelefonate durch ausländische Netze ab 2014 kein

Zumindest innerhalb der EU müssen Mobiltelefonate durch ausländische Netze ab 2014 kein”teuer Spa߀˜ mehr sein.

Im Moment diskutiert die Kommission noch, wie man die Abschaffung der Roaming-Gebühren konkret durchführen könnte. Da viele Mobilfunkanbieter nicht über eine vollständige Netzabdeckung für die ganze EU verfügen und daher Umsatzeinbußen drohen, will die EU-Kommission diesen präventiv Subventionen zukommen lassen.

Roaming-Gebühren stehen in der EU vor dem Aus

Wenn man im europäischen Ausland anruft, dann muss man im Mobilfunk Gebühren für Roaming, d.h. die Durchleitung des Gesprächs durch die fremden Funknetzte, an die Mobilfunkanbieter entrichten. Bei diesen Roaming-Gebühren handelt es sich um ein sehr umstrittenes Thema, mit dem sich Verbraucherschützer und EU schon mehrmals befasst haben.

Unlängst hat die EU-Kommission angekündigt, den Roaming-Gebühren ein Ende zu setzen und deren Abschaffung in die Wege geleitet. Wenn es Brüssel gelingen sollte, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen, dann könnten die Verbraucher aufatmen.

Die Folge einer Abschaffung der Roaming-Kosten wäre nämlich, dass für Telefonate im europäischen Ausland mit dem Handy dann ab Juli 2014 dieselben Gebühren wie bei einem Inlandsgespräch fällig würden.

Den Mobilfunkanbietern wäre es nicht mehr gestattet wäre, für Roaming zusätzliche Gebühren zu fordern. Für die Abschaffung der Roaming-Gebühren zeigt sich Neelie Kroes, die EU-Kommissarin für Digitale Agenda, verantwortlich.

Konkrete Gestaltung des Vorhabens noch offen

Wie man die Abschaffung der Roaming-Gebühren in die Tat umsetzen will, ist im Moment noch unklar. Derzeit werden innerhalb der EU-Kommission Überlegungen angestellt, wie eine konkrete Umsetzung des angekündigten und beschlossenen Vorhabens am Ende aussehen kann.

Dabei machen sich die Kommissare auch darüber Gedanken, wie man die Mobilfunkanbieter entschädigen könnte. Diese Entschädigungen könnten notwendig werden, weil die meisten Mobilfunkdienstleister nicht über eine vollständige Netzabdeckung für die gesamte EU verfügen.

Ohne diese lückenlose Netzabdeckung sehen sich diese Betreiber nun dazu gezwungen, in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten die Netzabdeckung einzukaufen, die ihnen noch fehlt. So entstehen Zusatzkosten und von Seiten der EU rechnet man mit Umsatzeinbußen für die Mobilfunkbetreiber.

Deshalb will Brüssel eine etwaige Diskussion über solche Umsatzeinbußen schon im Vorhinein entschärfen und scheint dazu bereit, den Anbietern von Mobilfunk finanzielle Subventionen zukommen zu lassen.