Regierung plant Abschaffung von Wucherzinsen für Krankenversicherte

Seit 2009 muss jeder Bürger in Deutschland krankenversichert sein. Vor dieser Regelung war es üblich, dass Krankenkassen den Nichtzahlern die Mitgliedschaft einfach kündigten. Das ist seit 2009 nicht mehr möglich. Wer als freiwillig Versicherter oder Selbstständiger in einergesetzlichen Krankenkasse versichert ist, ist verpflichtet, den geltenden Tarif zu zahlen.

Selbstständige und freiwillig Versicherte leiden unter Verzugszinsen

Ist er dazu aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, sieht das Gesetz vor, dass er als Nichtzahler Wucherzinsen von 5 % pro Monat zu entrichten hat. Aufs Jahr addiert ergibt das einen Säumniszuschlag von 60 %! Schnell kommen so in nur zwei Jahren Schulden von fast 30.000,- € zusammen, wobei die Hälfte davon Zinsen sind.

Krankenkassen sehen dringenden Handlungsbedarf

Die Außenstände der gesetzlichen Krankenkassen gibt der Gesundheitsminister mit zwei Milliarden Euro an, aber auch die privaten Krankenversicherungen (PKV) haben unterNichtzahlern zu leiden. Bei Ihnen stehen insgesamt eine halbe Milliarde Euro von rund 150.000 Versicherten aus.

Die Wucherzinsen, die eigentlich eingeführt worden waren, um dieser Entwicklung gegenzusteuern, haben ihren Zweck also nicht erreicht und sind stattdessen ein Grund dafür geworden, dass in Deutschland immer mehr Selbstständige und freiwillig Versicherte in die Schuldenfalle geraten.

Minister Bahr plant daher, die Säumniszuschläge von fünf auf 1 % zu senken, was die Krankenkassen, denen nicht zuletzt durch die vielen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen hohe Kosten entstehen, begrüßen.

Einführung eines Nichtzahlertarifs in der PKV

Neben der Abschaffung der Wucherzinsen plant die Regierung einen Notlagentarif fürPrivatversicherte. Dieser Tarif für Nichtzahler, der Versicherten bei finanziellen Engpässen zugutekommen soll, soll den Plänen nach bei einheitlich rund 100,- € pro Monat liegen. Dafür soll der Privatversicherte dann aber auch nur Anspruch auf eine Minimalversorgung haben, die für absolute Notfälle aufkommt. Für die Dauer der Inanspruchnahme dieses Notfalltarifs können zudem keine Altersrückstellungen aufgebaut werden.

Um diesen Nichtzahlertarif zu finanzieren, sollen die bereits bestehenden Rückstellungen der Versicherten um bis zu einem Viertel reduziert werden. Da die privaten Krankenversicherer aber nicht bereit sind, auf ihre Außenstände zu verzichten, wird diese Regelung wohl nur für die Zukunft gelten, nicht aber rückwirkend.