Riester-Rente: So funktioniert Ihre Private Riester Rente im Ausland

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Sogar wer im Ausland ist, kann eine Riester-Förderung erhalten. Unabhängig davon, ob man berufsbedingt nur einige Jahre in einem anderen Land lebt, seinen Ruhestand außerhalb von Deutschland verbringen möchte oder eine Immobilie in einem Land der Europäischen Union kauft.

Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, hat immer auch Anspruch auf die Auszahlung der Beiträge. Zwar galt bis ins Jahr 2009 noch die Regelung, dass der Staat die Riester-Förderung zurückfordern konnte, wenn man sich dafür entschied, im Alter im Ausland zu leben, doch hat der Europäische Gerichtshof dieses Vorgehen als unzulässig erklärt.

Das heißt unabhängig davon, in welchem Land man sich befindet: Jeder, der eine Riester-Rente abgeschlossen hat, bekommt die Beiträge zu Rentenbeginn auch ausgezahlt – egal in welchem Land er sich befindet.

Wohn-Riester

Und nicht nur bei der Riester-Rente wurden die Bedingungen gelockert. Auch Besitzer eines Wohn-Riesters haben mittlerweile mehr Wahlfreiheit, was den Standort ihrer Immobilie anbelangt. Mittlerweile ist es auch möglich sich mit dem Riester-Darlehen eine Immobilie in einem Land der Europäischen Union zu kaufen. Berücksichtigt werden muss lediglich, dass im In- und Ausland nach wie vor gilt: Eine mit dem Wohn-Riester finanzierte Immobilie muss Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt des Riester-Geförderten sein. Die Nutzung als reines Ferienhaus ist auch bei Häusern im Ausland nicht gestattet.

Arbeitsbedingt im Ausland

Die Zulagenberechtigung geht auch dem nicht verloren, der beruflich für einige Zeit ins Ausland muss. Immer vorausgesetzt, dass er weiterhin in Deutschland sozialversicherungspflichtig angestellt ist und so auch in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, bedeutet das jedoch nicht zwangsläufig einen Wegfall der Förderung. Denn wenn im Ausland auch in ein vergleichbares Rentenversicherungssystem eingezahlt wird, können die Zulagen nach dem Auslandsaufenthalt bei der Rückkehr nach Deutschland noch nachträglich beantragt werden.

Grenzfall Grenzpendler

Es gibt viele Menschen, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland leben. Lange Zeit war der Abschluss eines Riester-Vertrags für jemanden in einer solchen Situation nicht möglich. Doch auch in diesem Bereich sind die Vorschriften flexibler geworden und in Zukunft sollen auch Pendler – die in der Regel in dem Land, in dem sie gemeldet sind Steuern zahlen – die staatlichen Zulagen erhalten können, wie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes entschied.


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