Rürup-Förderberechtigte

Rürup-Rente
Rürup-Förderberechtigte

Wer ist Rürup-förderberechtigt?

Sie sind im Sinne der Rürup-Rente (Basisrente) förderberechtigt, wenn Sie einkommenssteuerpflichtig sind. Darüber hinaus müssen Sie Ihren ständigen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben, wenn Sie in den Genuss der staatlichen Förderung kommen wollen und zu den Förderberechtigten gehören.

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Das bedeutet, dass Sie dann die staatliche Förderung durch die Basisrente erhalten, wenn Sie Arbeitnehmer, Selbständiger, Beamter, Rentner oder nicht erwerbstätig sind.

Besonders attraktiv ist die Basisrente für Selbständige und Freiberufler, da diese oft nicht gesetzlich rentenversichert sind und somit keine staatliche Förderung durch die Riester-Rente erhalten. Für die Rürup-Rente gehören Sie aber zu den Förderberechtigten.

Hohe Steuerersparnisse möglich

Außerdem haben Sie, wenn Sie selbständig sind, mit der Rürup-Rente meist höhere Steuerersparnisse als sozialversicherungspflichtige Angestellte. Diese müssen nämlich von den steuermindernden Beiträgen den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen.

Die Basisrente oder Rürup-Rente ist für Sie eine tolle Möglichkeit, schon heute fürs Alter vorzusorgen – und das Ganze auch noch staatlich subventioniert.

Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich aber auch dann, wenn Sie sich doppelt absichern wollen. Denn auch wenn Sie bereits eine Riester-Rente haben, zählen Sie dennoch bei Rürup zu den Förderberechtigten.

Förderberechtigte im Überblick:

  • Arbeitnehmer
  • Selbständige und Freiberufler
  • Beamte
  • Senioren
  • nicht Erwerbstätige