Rürup-Rente: Geförderte Produkte

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Rürup-Rente Geförderte Produkte
Die klassische Variante wird dem Fondssparplan vorgezogen. Der Grund: Sie gilt als sicherer als ein Fondssparplan, der Kursschwankungen unterworfen ist. Der Zinssatz ist bei der Rürup-Rente garantiert.

Die klassische und die fondsgebundene Variante

Man kann mit der Auszahlung aller eingezahlten Beiträge in Form einer lebenslangen monatlichen Rente rechnen, wenn das Ende der Laufzeit gekommen ist. Die statistisch höhere Lebenserwartung der Frauen schlägt sich bei der Rürup-Rente als niedrigere Monatsleistung nieder.

Empfohlen wird die “klassisch” Version der Rürup-Alterssicherung vor allem für ältere Arbeitnehmer, die aufgrund fortgeschrittenen Alters weniger einzahlen können. Schließt man seinen Vertrag ab, erfährt man punktgenau, welche Zusatzrente man erhält.

Die Rürup-Rente als Fondssparplan

Wählt man die Rürup-Basisrente fondsgebunden, wird kein Zinssatz garantiert. Bei langer Laufzeit sind die Renditemöglichkeiten gut. Risiken sind bei der fondsgebundenen Variante der Rürup-Rente nicht auszuschließen.

Die Kapitalentwicklung hängt mit bestimmten Fonds bzw. mit Aktien zusammen. Den Vertrag sollte man als junger Mensch bei einer gut wirtschaftenden Versicherung abschließen, bei der sich der Fondssparplan lohnt.

Wer viele Jahre einzahlt, darf im besten Falle mit satten Zugewinnen rechnen. Die Zusatzrente nach Rürups Modell ist im Grunde wie die staatliche Rente ausgelegt. Sie funktioniert durch Ansparen eines Kapitalstocks statt aus den Umlagen aller Einzahlungen finanziert zu werden.

Staatliche Förderung der Zusatzrente

Seit die Zusatzrente a la Rürup 2005 verabschiedet wurde, fördert der Staat sie. Er tut das indirekt statt über Zahlungsleistungen durch Steuererleichterungen. Die Rürup- Rente darf zum großen Teil als Sonderzahlung abgesetzt werden.

Das angesparte Kapital darf als Zusatzrente verwendet werden. Man erhält keine Einmalauszahlung. Der Vertrag sieht vor, dass erst man nach dem Eintritt ins Rentenalter bzw. ab dem 63. Lebensjahr seine Zusatzrente beantragen kann. Das Kapital darf weder vererbt werden noch veräußert oder beliehen werden.

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