Rürup-Rente für Senioren

Rürup-Rente
Rürup-Rente für Senioren

Hat man den Ruhestand erst einmal erreicht ist Schluss mit der Altersvorsorge. Klingt logisch, oder? Ist aber nicht unbedingt richtig. Denn auch wer bereits in Rente ist oder kurz vor dem Ruhestand steht, hat durchaus noch die Möglichkeit, eine Rürup-Rente abzuschließen. Was sich durchaus rechnen kann.

Gerade Senioren, die eher wohlhabend sind, können aus einem Rürup-Vertrag Vorteile ziehen. Denn je höher das Einkommen, desto höher die Steuerbelastung – auch im Ruhestand. Wer aber als Senior noch einen Basisrenten-Vertrag abschließt, kann diese Steuerlast deutlich senken.

[contact-form-7 id="9527" title="BR Leadform"]

Rürup-Variante Sofortrente

Logischerweise ist es keine „normale“ Rürup-Rente, die Senioren abschließen können. Das würde wirklich keinen Sinn machen. Denn jahreslange Einzahlen von Beiträgen, um so die Rentenzahlungen aufzubessern, ist ab einem bestimmten Alter einfach nicht mehr drin. Mittels einer Sofortrente kommen aber auch Senioren in den Genuss der Rürup-Förderung.

Das funktioniert folgendermaßen: Der Rürup-Rentner zahlt einen einmaligen hohen Beitrag. Daraus wird dann die monatliche Rente bezahlt. Da der Betrag wirklich hoch sein sollte, damit sich die Zahlungen überhaupt riskieren, entnimmt man das Kapital dafür beispielsweise aus einem Immobilienverkauf, einer Erbschaft oder einer bereits ausgezahlten Kapitallebensversicherung.

Gleiche Sonderausgaben für alle

Senioren, die diese Sofortrente in Anspruch nehmen, können denselben Betrag bei der Steuer als Sonderausgaben geltend machen wie „normale“ Rürup-Rentner, also 20.000,- € für Alleinstehende und 40.000,- € für Verheiratete. Das Gute daran: Beiträge zur Rentenversicherung können diesen Betrag nicht mindern. Denn wer bereits im Ruhestand ist, muss auch keine Beiträge mehr leisten.

Im Jahr 2006 wurde der sogenannte Erhöhungsbeitrag eingeführt. Er stellt sicher, dass die Rürup-Beiträge in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Was wiederum bedeutet, dass auch Sofortrentler diese Beiträge geltend machen können.