So sicher ist die Rürup-Rente

Rürup-Rente
So sicher ist die Rürup-Rente

Schließt man eine private Altersvorsorge ab, die nicht staatlich gefördert wird, muss man diese im Falle einer Arbeitslosigkeit oder bei einer Insolvenz einsetzen. Nicht so bei der Rürup-Rente. Denn bei dieser Altersvorsorge ist es so, dass der Vertrag während der gesamten Dauer der Ansparphase nicht aufgelöst werden kann.

Was bedeutet, dass die Rürup-Rente auch dann geschützt ist, wenn man längere Zeit arbeitslos ist und Hartz IV beantragen muss. Dasselbe gilt auch für den Fall einer Insolvenz. Und auch die Pfändung einer Rürup-Rente ist ausgeschlossen.

Arbeitslos? Rürup ist sicher

Wenn man arbeitslos wird, muss man bei der zuständigen Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Während das sogenannte Arbeitslosengeld I eigentlich immer gewährt wird, unabhängig von irgendeinem Kapital (vorausgesetzt alle erforderlichen Unterlagen werden eingereicht und man hat überhaupt Anspruch darauf), sieht es beim Arbeitslosengeld II – also Hartz IV – etwas anders aus.

Bei Hartz IV ist es so, dass man zunächst das eigene Vermögen einsetzen muss, bevor man die staatliche Unterstützung überhaupt erhält. Auch Lebensversicherungen müssen beispielsweise eingesetzt werden. Jedoch nicht das Kapital, das aus den gezahlten Beiträgen zu einer Rürup-Rente vorhanden ist. Das Einzige, was es zu beachten gilt: Wurde der Antrag auf Hartz IV vor dem Antrag auf die Rürup-Rente gestellt, gilt dieser Schutz nicht.

Schutz vor Insolvenz und Pfändung

Weil die Rürup-Rente besonders für Selbständige so lukrativ ist, haben gerade diese auch ein gesteigertes Interesse daran, dass die Altersvorsorge auch sicher ist. Und das ist sie: Denn die Rürup-Rente ist bis zur Auszahlungsphase auch dann sicher, wenn der Versicherungsnehmer Insolvenz anmelden muss. Sprich: Um Forderungen zu tilgen kann und darf das bereits angesparte Kapital aus der Rürup-Rente nicht herangezogen werden.

Auch vor einer Pfändung ist die Rürup-Rente ziemlich sicher. Vorausgesetzt das Kapital liegt noch unterhalb des pfändungsfreien Anteils.