Berufs­unfähigkeits­versicherung als selbständige Versicherung (SBU)

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Dass die private Berufs­unfähigkeits­versicherung ganz ohne Zweifel zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört, ist den meisten Menschen durchaus klar. Eine Unklarheit bleibt jedoch oft: Sollte man eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung lieber als Zusatzversicherung in eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung integrieren – oder macht es mehr Sinn, die private Berufs­unfähigkeits­versicherung als selbständige Versicherung laufen zu lassen?

Bei welcher Konzeption ist der Versicherungsschutz besser? Unterscheidet sich der Versicherungsschutz überhaupt?

Die Unterschiede zwischen selbständiger und integrierter Berufs­unfähigkeits­versicherung

Zunächst einmal muss man festhalten, dass der Versicherungsschutz sich bei einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung, die als Zusatzversicherung eingebunden wurde, nicht von dem unterscheidet, wenn der Versicherungsschutz im Rahmen einer selbständigen Berufs­unfähigkeits­versicherung gewährt wird.

Sichert man eine vertraglich vereinbarte Summe als Berufsunfähigkeitsrente ab, dann bekommt man diese Summe in beiden Fällen – egal, ob selbständige oder integrierte Berufs­unfähigkeits­versicherung. Der einzige Unterschied kann in der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit liegen, denn wenn der Beitrag zusätzlich noch aus einem Sparanteil zur privaten Altersvorsorge per Lebens- oder Rentenversicherung besteht, wird dieser im Falle einer Berufsunfähigkeit von Seiten der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung übernommen.

Die Leistungen der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung im Falle einer Zusatzversicherung wären also um die Gewährung des Sparbeitrages erweitert.

Wer eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung als selbständige Versicherung abschließt, hat jedoch ganz zweifellos den geringeren monatlichen Beitrag – für viele Menschen ein echtes Argument, eine selbständige Versicherung statt einer Zusatzversicherung zu wählen.

Hinzu kommt, dass auch eine selbständige Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer Ansammlung der Überschüsse ausgestattet werden kann und es somit auch hier zu einer Schlussauszahlung kommt.

Die Steuervorteile der selbständigen, privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung

Der Versicherungsschutz der Zusatzversicherung und der eigenständigen Versicherung unterscheiden sich also nicht wirklich. Wer jedoch eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung als eigenständigen Vertrag abschließt, genießt den großen Vorteil, dass er den Vertrag im Rahmen der Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen darf – und genau das geht bei einer Zusatzversicherung in einer neu abgeschlossenen Lebensversicherung nicht.

Um eine selbständige private Berufs­unfähigkeits­versicherung zu finden, sollte man auf jeden Fall einen Internet-Vergleich nutzen, denn auf diese Weise können sehr einfach die Preise unterschiedlicher Anbieter miteinander verglichen werden. So muss man nicht befürchten, zu viel Geld für eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung zu bezahlen.


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