Altersvorsorge inklusive Steueroptimierung: Das perfekte Produkt für Selbständige

Selbständige sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab dem Jahr 2013 zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Diese neue Regelung hat insbesondere unter Freiberuflern und kleineren Unternehmern nicht gerade für Jubel gesorgt, weil damit neue Kosten verbunden sind.

Andererseits sind natürlich auch die Selbständigen auf eine sichere Versorgung im Alter angewiesen, weshalb sich jeder, der dieser Gruppe angehört, Gedanken über die private Altersvorsorge machen sollte. Die Rürup-Rente ist hier eine gute Alternative für alle, die neben den Vorteilen einer sicheren privaten Altersvorsorge auch von Steueroptimierungen profitieren wollen.

Rürup-Rente für Selbständige

Die Rürup-Rente ist vom Gesetzgeber als Basis-Rente für Selbständige entwickelt worden – als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wer einen Vertrag über eine Rürup-Rente abschließt, hat mit dieser Form der privaten Altersvorsorge vor allen Dingen die Möglichkeit einer Steueroptimierung.

Die staatliche Förderung der Rürup-Rente ist so ausgestaltet, dass alle Beiträge als Sonderausgaben des Selbständigen abgesetzt werden können. Ein Beispiel: 80 % des Höchstbetrags von 22.172,- € (bzw. 44.334,- € für Verheiratete) können noch im Jahr 2015 geltend gemacht werden – im Jahr 2025 dann letztlich 100 %. Somit lohnt sich der Abschluss eines Vertrags über eine Rürup-Rente ganz besonders unter steuerlichen Gesichtspunkten.

Zudem wird die Höchstgrenze des absatzfähigen Betrages 2013 auf 24.000,- € angehoben – was die Rürup-Rente für Selbständige nochmals interessanter machen dürfte.

Flexible Einzahlungen sind möglich

Ein weiterer Vorteil der Rürup-Rente als Form der privaten Altersvorsorge sind die flexiblen Einzahlungsmöglichkeiten. Gerade Selbständige wissen dies zu schätzen, da bei ihnen die Einnahmen – anders als bei Arbeitnehmern – starken Schwankungen unterliegen.

Und neben der Steueroptimierung und den flexiblen Einzahlungsmöglichkeiten ist die Rürup-Rente auch noch ‘Hartz-IV-sicher’: Im Falle der Bedürftigkeit wird angespartes Kapital nicht als Vermögen angerechnet. Auch vor Pfändungen ist das angesparte Kapital sicher.

Wer will, kann in einen Vertrag über eine Rürup-Rente auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung integrieren. Die Beiträge für diese Zusatzversicherung zur Rürup-Rente erlauben eine weitere Steueroptimierung, weil auch diese steuerlich absetzbar sind.