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Festgeld
Beim Festgeld überlassen Sie einer Bank einen Betrag für eine feste Laufzeit zu einem festen Zinssatz – der Ertrag steht schon bei Vertragsabschluss fest. Diese Seite zeigt, wie hoch die Zinsen derzeit sind, was nach Inflation und Steuern übrig bleibt, wie weit die Einlagensicherung reicht und woran Sie schlechte Konditionen erkennen. Die Marktzahlen stammen aus amtlichen Statistiken und tragen ein Stand-Datum. Eines vorweg, weil es in der Werbung untergeht: Zu durchschnittlichen Konditionen verliert Festgeld derzeit real an Kaufkraft.
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| Zinsstaffel | |
| jede Summe |
2,25 % Zinsgarantie 12 Mon. |
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| Zinsgutschrift | Quartalsweise |
| Unterkonten | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Sicherungsart | Gesetzliche Einlagensicherung |
| Höhe | 100.000 € |
| Sicherungsland | Deutschland |
| Länderrating (S&P) | AAA · Ausblick stabil S&P Global Ratings — Stand 2026-07 |
| Finanzaufsicht | BaFin |
| Zinsstaffel | |
| 50.000 € – 5.000.000 € · 3 Monate |
2,15 % Neukunden |
| 50.000 € – 5.000.000 € · 6 Monate |
2,30 % Neukunden |
| 50.000 € – 5.000.000 € · 12 Monate |
2,19 % Neukunden |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Vorzeitige Kündigung | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Sicherungsart | Gesetzliche Einlagensicherung |
| Höhe | 100.000 € |
| Sicherungsland | Deutschland |
| Länderrating (S&P) | AAA · Ausblick stabil S&P Global Ratings — Stand 2026-07 |
| Finanzaufsicht | BaFin |
| Zinsstaffel | |
| 2.500 € – 250.000 € |
3,25 % Neukunden · Zinsgarantie 4 Mon. |
| jede Summe | 0,50 % |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Zinsgutschrift | Quartalsweise |
| Unterkonten | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Sicherungsart | Gesetzliche Einlagensicherung |
| Höhe | 100.000 € |
| Sicherungsland | Deutschland |
| Länderrating (S&P) | AAA · Ausblick stabil S&P Global Ratings — Stand 2026-07 |
| Finanzaufsicht | BaFin |
| Zinsstaffel | |
| jede Summe |
2,00 % Zinsgarantie 12 Mon. |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Zinsgutschrift | Monatlich |
| Unterkonten | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Sicherungsart | Gesetzliche Einlagensicherung |
| Höhe | 100.000 € |
| Sicherungsland | Deutschland |
| Länderrating (S&P) | AAA · Ausblick stabil S&P Global Ratings — Stand 2026-07 |
| Finanzaufsicht | BaFin |
| Zinsstaffel | |
| 0 € – 10.000 € |
4,00 % Neukunden · Zinsgarantie 4 Mon. |
| jede Summe |
2,00 % Bestandskunden |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Unterkonten | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Sicherungsart | Gesetzliche Einlagensicherung Anlagen sind durch das niederländische Anlegerentschädigungssystem (ICS) bis zu 20.000 € geschützt. |
| Höhe | 20.000 € |
| Sicherungsland | Niederlande |
| Länderrating (S&P) | AAA · Ausblick stabil S&P Global Ratings — Stand 2026-07 |
| Finanzaufsicht | andere EU-Aufsicht Niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (AFM) |
| Zinsstaffel | |
| jede Summe |
1,51 % Bestandskunden |
| 0 € – 100 € | 3,01 % |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Zinsgutschrift | Monatlich |
| Unterkonten | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Sicherungsart | Gesetzliche Einlagensicherung |
| Höhe | 100.000 € |
| Sicherungsland | Niederlande |
| Länderrating (S&P) | AAA · Ausblick stabil S&P Global Ratings — Stand 2026-07 |
| Finanzaufsicht | andere EU-Aufsicht Zuständige Aufsichtsbehörde is die De Nederlandsche Bank, Westeinde 1, 1017 ZN Amsterdam, www.dnb.nlIn in Kooperation mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) |
Werbehinweis: Anbieter-Links in dieser Übersicht sind Werbelinks (Affiliate-Links) — für Abschlüsse darüber erhalten wir eine Provision vom Anbieter.
Sie sehen die Sparkonten unserer Partnerbanken – einen Ausschnitt aus dem Markt, keine Vollmarktabdeckung. Der Schwerpunkt liegt derzeit auf Tagesgeld- und Zinskonten; das enthaltene Festgeldangebot richtet sich ausdrücklich an Selbstständige und Unternehmen und verlangt eine hohe Mindestanlage. Für private Festgeldanlagen dient die Übersicht deshalb vor allem als Orientierung fürs Zinsniveau. Achten Sie außerdem auf die je Produkt ausgewiesene Absicherung: Einzelne Angebote stammen von Zahlungs- bzw. E-Geld-Instituten und fallen nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung, sondern unter ein Anlegerentschädigungssystem mit deutlich niedrigerer Deckungssumme. Schließen Sie über einen Anbieter-Link ab, erhalten wir unter Umständen eine Provision – auf Auswahl und Bewertung hat das keinen Einfluss (Ethik-Kodex).
Festgeld, Tagesgeld und die Rechtslage
Beim Festgeld – auch Termineinlage genannt – ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit fixiert, egal was die EZB zwischenzeitlich beschließt. Beim Tagesgeld ist das Geld täglich verfügbar, die Bank kann den Zins aber jederzeit senken. Festgeld tauscht Flexibilität gegen Planbarkeit.
Einen automatischen Mengenrabatt nach Anlagesumme gibt es dabei nicht: Der Zins ist bei klassischem Festgeld für Summe und Laufzeit fix. Einzelne Banken staffeln ihre Konditionen zwar nach Summe oder Laufzeit – das ist die Entscheidung des Instituts, keine Eigenschaft des Produkts.
Rechtlich ist Festgeld ein Darlehen an die Bank
Für Geld, das Sie einer Bank überlassen, gelten nach § 700 BGB die Vorschriften über den Darlehensvertrag – für Zeit und Ort der Rückgabe verweist die Vorschrift „im Zweifel“ allerdings auf das Verwahrungsrecht. Beim Festgeld verdrängt die ausdrücklich vereinbarte Laufzeit diese Zweifelsregel: Zurückzuzahlen ist erst am Ende der Laufzeit. Ein gesetzliches ordentliches Kündigungsrecht des Anlegers folgt daraus nicht – maßgeblich sind die AGB der Bank. Die dreimonatige Frist aus § 488 Abs. 3 BGB greift nur ohne vereinbarte Laufzeit, beim Festgeld also nie.
Wie hoch sind die Festgeldzinsen aktuell?
| Anlageform | Zinssatz p. a. |
|---|---|
| Täglich fällige Einlagen (Giro- und Tagesgeld) | 0,51 % |
| Festgeld bis 1 Jahr | 2,16 % |
| Festgeld über 1 bis 2 Jahre | 2,54 % |
| Festgeld über 2 Jahre | 2,63 % |
| Festgeld insgesamt | 2,22 % |
| Quelle: EZB-MFI-Zinsstatistik, erhoben von der Deutschen Bundesbank. Berichtsmonat Juni 2026, Werte überwiegend vorläufig, abgerufen am 04.08.2026. Mit dem Geschäftsvolumen gewichtete Durchschnittssätze der meldenden deutschen Institute – kein ungewichteter Mittelwert je Bank. | |
Einjähriges Festgeld bringt damit rund 1,65 Prozentpunkte mehr als der Tagesgeld-Durchschnitt.
Warum längere Laufzeiten derzeit mehr bringen
| Restlaufzeit | Rendite p. a. |
|---|---|
| 1 Jahr | 2,65 % |
| 2 Jahre | 2,75 % |
| 3 Jahre | 2,77 % |
| 5 Jahre | 2,85 % |
| 10 Jahre | 3,21 % |
| Quelle: Deutsche Bundesbank, tägliche Zinsstrukturdaten börsennotierter Bundeswertpapiere, Börsentag 03.08.2026 (letzter verfügbarer Handelstag). | |
Die Kurve steigt mit der Laufzeit – Fachleute nennen das eine normale Zinsstruktur. Die Faustregel „je länger, desto höher“ trifft deshalb zurzeit zu, ist aber kein Naturgesetz: In einer inversen Phase wie 2023 und 2024 bringen kurze Laufzeiten mehr. Prüfen Sie die Staffel immer am aktuellen Angebot.
Den Rahmen setzt die EZB: Ihre Einlagefazilität liegt seit dem 17.06.2026 bei 2,25 %, der Hauptrefinanzierungssatz bei 2,4 %. Wer Ihnen deutlich weniger zahlt, gibt das aktuelle Zinsniveau nur zu einem kleinen Teil an Sie weiter. Die nächsten Zinsentscheide fallen am 10.09., 29.10. und 17.12.2026.
Zinssatz ist nicht gleich Ertrag
Entscheidend ist auch, wann die Bank gutschreibt: Bei jährlicher Gutschrift aufs Festgeldkonto entsteht Zinseszins, bei Gutschrift erst am Laufzeitende nicht. Über mehrere Jahre macht das einen spürbaren Unterschied – den Zinseszinseffekt rechnen Sie mit unserem Zinsrechner durch.
Was bleibt nach Inflation und Steuern übrig?
Realzins: die Rechnung, die Werbung weglässt
Die Verbraucherpreise lagen im Juli 2026 um 2,8 % über dem Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis des Statistischen Bundesamtes, Kernrate 2,4 %). Gegen den Durchschnittszins für einjähriges Festgeld von 2,16 % gerechnet, sind das rund 0,6 Prozentpunkte realer Verlust pro Jahr – vor Steuern. Ein durchschnittliches Festgeld erhält die Kaufkraft Ihres Geldes derzeit also nicht; erst deutlich überdurchschnittliche Angebote und lange Laufzeiten liegen real im Plus. Das spricht nicht gegen Festgeld als Sicherheitsbaustein, wohl aber gegen die Vorstellung, es sei eine Renditeanlage.
Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer
Auf Zinsen fallen 25 % Abgeltungsteuer an (§ 32d Abs. 1 EStG) plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer selbst. Die Freigrenze, die den Soli für die meisten Steuerzahler abgeschafft hat, gilt hier nicht – sie betrifft nur die veranlagte Einkommensteuer. Die Gesamtbelastung liegt damit bei 26,375 %: Aus 1.000 € Zinsen oberhalb des Pauschbetrags werden 263,75 € Steuer. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer, deren Satz die Religionsgemeinschaft festlegt; die Bank ruft das Merkmal jährlich automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab.
Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € je Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehegatten 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Steuerfrei bleiben Zinsen bis zu dieser Grenze aber nur mit Freistellungsauftrag – sonst führt die Bank die Steuer ab, und Sie holen sie erst mit der Steuererklärung zurück.
Bei 3 % Verzinsung reichen rund 33.300 € Anlagesumme, um den Pauschbetrag von 1.000 € auszuschöpfen; beim Durchschnittszins für einjähriges Festgeld von 2,16 % (Juni 2026, siehe Tabelle oben) sind es rund 46.300 €. Wer mehrere Banken nutzt, verteilt den Freistellungsauftrag anteilig – die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten.
Günstigerprüfung und Zinsen aus dem Ausland
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, lohnt der Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG; er gilt einheitlich für alle Kapitalerträge eines Jahres. Banken mit Sitz im Ausland führen zudem keine deutsche Steuer ab: Diese Zinsen erklären Sie selbst in der Anlage KAP – Pflicht, kein Wahlrecht (§ 32d Abs. 3 EStG). Einbehaltene ausländische Quellensteuer wird nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen angerechnet.
Wie sicher ist Festgeld wirklich?
100.000 € pro Kunde und Bank, Auszahlung in sieben Arbeitstagen
Kontoguthaben, Spareinlagen und ausdrücklich auch Festgelder sind je Einleger und Institut bis 100.000 € gesetzlich geschützt (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Bei einem Gemeinschaftskonto hat jeder Inhaber einen eigenen Anspruch – für ein Paar faktisch der doppelte Betrag. Im Entschädigungsfall muss binnen sieben Arbeitstagen ausgezahlt werden (§ 14 Abs. 3 EinSiG). Beide Werte gehen auf die EU-Einlagensicherungsrichtlinie zurück und gelten EU-weit einheitlich; in EWR-Staaten und in Nicht-Euro-Ländern wird die Deckungssumme in Landeswährung festgesetzt und kann im Einzelfall abweichen.
Vorübergehend höher geschützt sind Beträge aus bestimmten Lebensereignissen – Immobilienverkauf, Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Kündigung, Geburt, Krankheit, Versicherungsleistungen. Dann greift eine Deckung bis 500.000 €, aber nur sechs Monate ab Gutschrift und nur gegen gesonderten schriftlichen Nachweis (§ 8 Abs. 2 EinSiG).
Bank im EU-Ausland: das Sitzland entscheidet
Viele attraktive Angebote kommen von Instituten aus anderen EU-Staaten, teils unter deutsch klingenden Marken. Für den Einlagenschutz zählt weder die Marke noch die Sprache der Website, sondern das Sicherungssystem des Sitzlandes: Bei einer niederländischen Bank entschädigt die niederländische Einrichtung. Deckungssumme und Frist sind EU-weit identisch – die Verwaltungswege und im Zweifel die Finanzkraft des Staates dahinter sind es nicht.
In welchem Land sitzt das Institut, welche Einrichtung sichert die Einlagen, und wie hoch ist Ihr Gesamtbetrag bei dieser einen Bank – inklusive Giro- und Tagesgeldkonto? Die gesetzliche Deckungssumme von 100.000 € gilt pro Einleger und Institut, nicht pro Konto.
Der freiwillige Fonds der privaten Banken – und die Grenzen des Schutzes
Oberhalb der gesetzlichen Grenze schützt der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken die Kunden seiner Mitgliedsinstitute. Für natürliche Personen, rechtsfähige Stiftungen und GbR liegt der höchstmögliche Entschädigungsbetrag seit dem 01.01.2025 bei 3.000.000 € je Einleger und Institut und sinkt ab 2030 auf 1.000.000 €; zusätzlich ist die Sicherungsgrenze je Institut auf 8,75 % der haftenden Eigenmittel begrenzt. Nicht erfasst sind unter anderem Wertpapiere, Einlagen von Finanzunternehmen und Versicherungen sowie Kunden ausländischer Zweigniederlassungen deutscher Banken. Verlässt ein Institut den Fonds, bleiben bereits bestehende Einlagen bis zur Fälligkeit bzw. bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin auf dem bisherigen Niveau geschützt – neu angelegte Beträge nicht mehr. Für Festgeld heißt das: Eine laufende Termineinlage bleibt bis zum Laufzeitende abgesichert.
Generell gilt: Die Einlagensicherung ersetzt den Nennbetrag, nicht die Kaufkraft. Wertpapiere deckt sie nicht ab; die werden im Depot ohnehin nur verwahrt, bleiben Eigentum des Kunden und fallen bei einer Bankinsolvenz nicht in die Insolvenzmasse (Aussonderungsrecht). Und sie steht und fällt mit der Bonität des sichernden Staates – wer sehr hohe Beträge anlegt, verteilt sie auf mehrere Institute in mehreren Ländern.
Die richtige Laufzeit wählen
Marktüblich sind Laufzeiten von wenigen Monaten bis zu zehn Jahren, besonders verbreitet sind drei, sechs, zwölf und 24 Monate. Die DKB etwa bietet Festgeld von drei Monaten bis zu zehn Jahren an, die Deutsche Bank von sechs Monaten bis zu acht Jahren (Produktseiten der Anbieter, abgerufen am 04.08.2026). Die häufig zu lesende Behauptung, mehr als vier Jahre seien nicht möglich, trifft also nicht zu. Sinnvoll ist eine lange Bindung aber nur, wenn Sie das Geld sicher nicht brauchen und der Zinsaufschlag den Verzicht auf Flexibilität rechtfertigt.
Die Zinstreppe: nicht alles auf eine Karte
Teilen Sie den Betrag auf mehrere Tranchen mit gestaffelten Laufzeiten auf, etwa ein, zwei und drei Jahre. Jedes Jahr wird eine Tranche frei und kann neu angelegt werden. So nehmen Sie die höheren Sätze langer Laufzeiten mit, bleiben regelmäßig liquide und müssen den Zinshöhepunkt nicht erraten.
Komme ich vorzeitig an mein Geld?
Verlassen Sie sich nicht darauf: Ein gesetzliches ordentliches Kündigungsrecht gibt es beim Festgeld nicht. Ob eine vorzeitige Auflösung möglich ist und was sie kostet – meist eine deutliche Zinskürzung –, steht ausschließlich in den AGB der Bank. Beim Abschluss online oder per Telefon steht Verbrauchern in der Regel zusätzlich das 14-tägige Widerrufsrecht im Fernabsatz zu (§§ 312g, 355 BGB); maßgeblich ist die Widerrufsbelehrung in Ihren Vertragsunterlagen.
Die typischen Fallen beim Festgeld
Viele Verträge verlängern sich am Laufzeitende automatisch zum dann gültigen Zinssatz. Wer den Termin verpasst, ist womöglich für Jahre an einen Zins gebunden, den er nie akzeptiert hätte. Klären Sie beim Abschluss, ob automatisch verlängert wird, und tragen Sie Laufzeitende und Widerspruchsfrist in den Kalender ein.
- Lockzinsen: Spitzensätze gelten oft nur für Neukunden, nur im ersten Zeitraum oder nur bis zu einer bestimmten Summe.
- Als Festgeld getarnte Firmenkundenprodukte: Auffällig hoch verzinste Angebote richten sich mitunter nur an Selbstständige und Unternehmen und verlangen fünfstellige Mindestanlagen.
- Zinsgutschrift erst am Laufzeitende: Kein Zinseszins – und die Zinsen mehrerer Jahre fallen steuerlich in ein einziges Jahr, sodass der Sparer-Pauschbetrag der Vorjahre verfällt.
- Höchstanlagesummen: Über dem Höchstbetrag wird der übersteigende Teil oft gar nicht oder deutlich schlechter verzinst.
- Nur auf den Zinssatz schauen: Der höchste Zins kommt selten vom Institut mit der besten Bonität.
Für wen Festgeld passt – und für wen nicht
- Sie einen Betrag sicher parken wollen, den Sie absehbar nicht brauchen.
- Ihnen Planbarkeit wichtiger ist als Rendite: Der Ertrag steht am ersten Tag fest.
- Sie sinkende Zinsen erwarten und das Niveau für mehrere Jahre sichern möchten.
- Sie Ihren Notgroschen separat auf einem täglich verfügbaren Konto halten.
- Sie kurzfristig auf das Geld zugreifen könnten – ein Kündigungsrecht haben Sie nicht.
- Sie realen Werterhalt anstreben: Zu Durchschnittskonditionen liegt die Verzinsung unter der Inflationsrate.
- Es um den Notgroschen geht – der gehört auf ein täglich verfügbares Konto.
- Sie über zehn Jahre und länger Vermögen aufbauen wollen; dafür sind breit gestreute Wertpapiere üblicher, dann aber mit Kursrisiko.
Häufige Fragen zum Festgeld
Wie viel Zinsen bekomme ich auf 10.000 Euro Festgeld?
Das hängt allein vom vereinbarten Zinssatz ab. Rechenbeispiel: Bei angenommenen 3 % p. a. wären es 300 € in einem Jahr, vor Steuern; bei zwei Jahren mit jährlicher Gutschrift kämen im zweiten Jahr Zinseszinsen hinzu.
Ist Festgeld sicherer als Tagesgeld?
Beim Einlagenschutz nein – beide sind bis 100.000 € je Einleger und Institut gesichert. Der Unterschied liegt im Zinsrisiko: Beim Festgeld ist der Zins für die Laufzeit garantiert, beim Tagesgeld kann die Bank ihn jederzeit senken.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Das regelt der Vertrag: Entweder wird das Guthaben samt Zinsen auf Ihr Referenzkonto überwiesen, oder der Vertrag verlängert sich automatisch zum dann gültigen Zinssatz – der häufigste Grund für unbeabsichtigte Niedrigverzinsung.
Gilt die Einlagensicherung mehrfach bei mehreren Konten derselben Bank?
Nein, die gesetzliche Deckungssumme von 100.000 € gilt pro Einleger und Institut, nicht pro Konto. Wer mehr absichern will, verteilt auf mehrere eigenständige Institute – Achtung, mehrere Marken gehören mitunter zur selben Bank.
Muss ich Festgeldzinsen in der Steuererklärung angeben?
Bei einer deutschen Bank in der Regel nicht: Sie führt die Abgeltungsteuer automatisch ab. Zinsen von Banken mit Sitz im Ausland erklären Sie dagegen selbst in der Anlage KAP.
Was passiert, wenn die Bank insolvent wird?
Stellt die Aufsicht den Entschädigungsfall fest, meldet sich die zuständige Entschädigungseinrichtung von sich aus bei Ihnen und zahlt binnen sieben Arbeitstagen bis zur Deckungssumme aus. Bei einer Bank mit Sitz im EU-Ausland übernimmt das dortige System.
Quellen und Stand der Daten
- Einlagenzinsen und Zinsstrukturkurve: EZB-MFI-Zinsstatistik, erhoben durch die Deutsche Bundesbank (Berichtsmonat Juni 2026, Werte überwiegend vorläufig; Zinsstruktur Börsentag 03.08.2026). Beide Reihen abgerufen am 04.08.2026.
- Leitzinsen und Sitzungstermine: Europäische Zentralbank. Inflationsrate: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 270 vom 30.07.2026.
- Einlagensicherung: EinSiG, Richtlinie 2014/49/EU, BaFin, Einlagensicherungsfonds des BdB.
- Steuerrecht: §§ 20, 32d, 44a, 51a EStG, §§ 3, 4 SolzG 1995, Bundeszentralamt für Steuern. Anrechnung ausländischer Quellensteuer nach dem jeweils einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen. Laufzeitspannen: Produktseiten von DKB und Deutscher Bank, abgerufen am 04.08.2026.
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