Girokonto Vergleich

Werbehinweis: Anbieter-Links in dieser Übersicht sind Werbelinks (Affiliate-Links) — für Abschlüsse darüber erhalten wir eine Provision vom Anbieter.
Das Girokonto ist das meistgenutzte Finanzprodukt in Deutschland: 97 % der Menschen führen ein eigenes, gut ein Drittel sogar mehrere (Deutsche Bundesbank, „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“, Stand Juli 2026). Zwischen dauerhaft gebührenfrei und über 20 € im Monat liegt dabei der gesamte Markt. Diese Seite zeigt die Konten unserer Partner im direkten Vergleich und erklärt, worauf es abseits der Kontoführungsgebühr ankommt: Dispozins, Automatennetz, Einlagensicherung und die gesetzlichen Rechte beim Wechsel und bei der Kontoeröffnung.
Girokonten im Vergleich: Gebühren, Dispozins und Automatennetz
onlinevergleich24.de ist ein unabhängiges Vergleichsportal für Bank- und Finanzprodukte – auf dieser Seite für private Girokonten. Unsere Vergleiche und Ratgeberartikel werden sorgfältig recherchiert und regelmäßig aktualisiert. Wenn Sie über einen unserer Links ein Konto eröffnen oder einen Service nutzen, erhalten wir möglicherweise eine Provision vom jeweiligen Anbieter. Dies hat für Sie keine zusätzlichen Kosten zur Folge und beeinflusst nicht die Konditionen des Angebots. Unsere Empfehlungen basieren auf objektiven Kriterien und dem Ziel, Ihnen die bestmögliche Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Oben auf dieser Seite sehen Sie die Girokonten unserer Partnerbanken – einen Ausschnitt des Marktes, keine Vollmarktabdeckung. Achten Sie nicht nur auf die monatliche Kontoführung, sondern vor allem auf die Bedingung darunter: Viele Konten sind nur bei einem Mindestgeldeingang oder bis zu einem bestimmten Alter gebührenfrei. Wer sein Konto gelegentlich überzieht, sollte zusätzlich den Dispozins vergleichen – dort entstehen die größeren Beträge.
Die Kurzantwort: Für wen sich welches Konto lohnt
Wer sein Konto rein digital nutzt und regelmäßig Gehalt oder Rente erhält, fährt mit einer Direktbank am günstigsten – dort ist die Kontoführung am häufigsten kostenfrei. Wer Bargeld einzahlt, Beratung möchte oder Vollmachten und Nachlässe am Schalter regeln muss, zahlt bei einer Filialbank für einen Gegenwert, den es online nicht gibt. Wer viel im Ausland bezahlt, prüft vor allem das Fremdwährungsentgelt der Karte – dort schlagen Neobanken die klassischen Institute meist deutlich.
Woran Sie ein gutes Girokonto erkennen – die vier Kriterien aus § 17 ZKG
Der Gesetzgeber schreibt vor, was ein Kontenvergleich mindestens abbilden muss. Nach § 17 Zahlungskontengesetz sind das vier Punkte: die Entgelte für die Kontodienste, das Filialnetz, das Geldautomatennetz und die Sollzinssätze für eingeräumte wie geduldete Überziehungen (§ 504 und § 505 BGB). Ein gutes Prüfraster – auch für Angebote außerhalb unseres Vergleichs.
Kontoführungsgebühr – und woran „kostenlos“ tatsächlich hängt
Ein bedingungsloses Gratiskonto ist die Ausnahme. Üblich sind vier Bedingungstypen: ein monatlicher Mindestgeldeingang, eine Altersgrenze, ein Mindestvermögen bei der Bank oder ein Mindestumsatz mit der Karte. Beim Postbank Giro pur greift die Gebührenfreiheit ab einem Geldeingang von 900 € im Monat – aber nur in Verbindung mit digitaler Kontonutzung; das Konto wird ausschließlich online geführt. Beim Postbank Giro extra plus liegt die Grenze erst bei 3.000 €, beim ING Girokonto bei 1.000 € – sonst fallen dort 4,90 € monatlich an. Ohne jede Bedingung gebührenfrei sind in unserem Vergleich unter anderem das N26 Standard mit 0 € und das BBVA Girokonto mit 0 € Kontoführung.
Prüfen Sie außerdem, ob die Karte im Preis enthalten ist: Beim ING Girokonto ist die Debitkarte inklusive, die zusätzliche Girocard kostet 1,49 € pro Monat extra.
Filialnetz – wann Präsenz noch zählt
Die meisten Menschen führen ihr Konto weiterhin bei einem Institut mit Filialen: 41 % bei Sparkasse oder Landesbank, 28 % bei einer Volks- oder Raiffeisenbank, 24 % bei einer Direktbank (Bundesbank, Erhebung 2025; Mehrfachnennungen, weil viele mehrere Konten haben). Filialen kosten Geld, und das steht in der Kontoführungsgebühr: Den Commerzbank-Konten in unserem Vergleich stehen 402 Zweigstellen zur Verfügung, Direktbanken wie der ING keine einzige. Der Aufpreis lohnt sich, wenn Sie regelmäßig Bargeld einzahlen, Sorten tauschen oder Vollmachten und Nachlassfälle persönlich klären wollen.
Geldautomatennetz – Cash Group, CashPool und das Ausland
Wie oft Sie kostenlos an Bargeld kommen, hängt weniger von der Bank ab als vom Verbund: Cash Group und CashPool sind die beiden großen Zusammenschlüsse, Sparkassen und Genossenschaftsbanken betreiben eigene Netze, Direkt- und Neobanken gleichen das über Kooperationen aus. Zwei Fallen sollten Sie kennen: Fremdautomaten in Deutschland erheben ein eigenes Entgelt zusätzlich zu dem Ihrer Bank, und außerhalb des Euroraums kommt ein Fremdwährungsentgelt obendrauf. Achten Sie dabei darauf, welchen Vorgang eine Prozentangabe überhaupt betrifft: Beim ING Girokonto gelten 2,2 % für Kartenzahlungen in Fremdwährung, beim N26 Standard 1,7 % für Bargeldabhebungen in Fremdwährung. Das sind zwei verschiedene Positionen – vergleichen Sie sie nicht direkt gegeneinander, sondern prüfen Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis beide.
Dispozins und geduldete Überziehung
Das vierte gesetzliche Kriterium ist zugleich das teuerste: Schon wenige Wochen im Minus können mehr kosten als ein ganzes Jahr Kontoführung. Im Werbetext taucht der Dispozins bei kaum einem Anbieter auf – im Preis- und Leistungsverzeichnis und in unserem Vergleich schon. Ausführlich im übernächsten Abschnitt.
Was ein Girokonto 2026 wirklich kostet
Die Deutsche Bundesbank fragt regelmäßig ab, was Menschen tatsächlich für ihr hauptsächlich genutztes Konto zahlen. Das Ergebnis relativiert das Werbeversprechen vom Gratiskonto:
| Monatliche Kosten | Anteil der Befragten |
|---|---|
| kostenfrei | 23 % |
| bis 5 € | 15 % |
| 5 bis 10 € | 25 % |
| 10 bis 15 € | 11 % |
| 15 bis 20 € | 6 % |
| über 20 € | 4 % |
| keine Angabe | 15 % |
| Quelle: Deutsche Bundesbank, „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“, Abb. 2.1.6, S. 15; Erhebung 2025, Stand Juli 2026. Basis: Befragte mit einem oder mehreren Girokonten (n = 1.968), Selbstauskunft zum hauptsächlich genutzten Konto; Differenzen zu 100 % durch Rundung. | |
Wer kostenfrei kontoführt, hängt stark von der Bankengruppe ab: Bei Direktbanken zahlen 49 % nichts, bei Cash-Group-Banken 31 %, bei CashPool-Banken 27 %, bei Volks- und Raiffeisenbanken 12 %, bei Sparkassen 11 %. Auch Alter und Wohnort schlagen durch: Unter den 18- bis 24-Jährigen nutzen 61 % ein gebührenfreies Konto, in städtischen Kernbereichen 28 %, in ländlichen Regionen 17 %.
Der Dispokredit – die teuerste Zeile auf dem Kontoauszug
Überziehungskredite an private Haushalte kosteten im Juni 2026 im Schnitt 9,39 % effektiv pro Jahr, bei 28,64 Mrd. € ausstehendem Volumen. Für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten gab es im selben Monat 0,51 % – der Dispo kostet also rund das Achtzehnfache dessen, was ein Guthaben einbringt (Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik, Berichtsmonat Juni 2026, veröffentlicht am 31.07.2026). Immerhin fiel der Durchschnittszins von 11,09 % im Juni 2024 über 9,75 % im Juni 2025 auf den heutigen Wert.
Überschlägig gerechnet: Wer 2.000 € ein halbes Jahr im Minus lässt, zahlt zum Marktdurchschnitt rund 94 € Zinsen – mehr als ein Jahr Kontoführung bei den meisten Konten in unserem Vergleich.
Reicht der eingeräumte Dispositionsrahmen nicht und die Bank lässt die Buchung trotzdem zu, gilt der Zins für die geduldete Überziehung – und der liegt darüber. Beim Commerzbank GiroKonto stehen 11,9 % Dispozins einem Sollzins von 14,4 % für die geduldete Überziehung gegenüber. Wer absehbar länger im Minus bleibt, lässt den Rahmen besser erhöhen, statt ihn zu überschreiten.
Die Spreizung zwischen den Anbietern ist erheblich: Innerhalb der Commerzbank-Familie reicht sie vom PremiumKonto mit 8,9 % bis zum GiroKonto mit 11,9 %; das ING Girokonto liegt bei 9,14 %. Noch teurer ist die Teilzahlungsfunktion echter Kreditkarten: Dort lag der Durchschnittszins im Juni 2026 bei 17,24 % (Bundesbank, MFI-Zinsstatistik) – mehr dazu auf unserer Seite zur Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion.
Wer dauerhaft im Minus steht, löst das nicht über das Girokonto: Ein Raten- oder Rahmenkredit ist in der Regel deutlich günstiger. Konditionen finden Sie in unserem Kreditvergleich, die Zinswirkung rechnen Sie mit unserem Zinsrechner nach.
Filialbank, Direktbank oder Neobank – welcher Typ zu wem passt
Filialbank
- Persönliche Beratung, Hilfe bei Vollmachten, Erbfällen und Streitfällen
- Bargeld ein- und auszahlen am Schalter, Sortentausch vor Ort
- Alle Produkte aus einer Hand, oft mit Paketrabatten
- Höchste Kontoführungsgebühren, Gebührenfreiheit meist an hohe Anlagesummen geknüpft
- Beleghafte Aufträge und Schalterbuchungen kosten häufig extra
- Dispozinsen eher am oberen Ende des Marktes
Direktbank
- Kontoführung häufig gebührenfrei, meist ab einem monatlichen Geldeingang
- Großes Automatennetz über Verbünde und Partner
- Deutsche Einlagensicherung und deutschsprachiger Service bei niedrigen Kosten
- Keine Filiale – Bargeldeinzahlung nur eingeschränkt möglich
- Beratung nur telefonisch oder im Chat
- Bedingungen für die Gebührenfreiheit können sich ändern
Neobank und App-Bank
- Eröffnung in Minuten per Video-Ident, App mit Kategorien und Unterkonten
- Kartenzahlung im Ausland oft ohne oder mit geringem Fremdwährungsaufschlag
- Einstiegsmodelle meist ohne Grundgebühr
- Kostenlose Abhebungen pro Monat begrenzt, danach Gebühr je Vorgang
- Bei Sitz im EU-Ausland greift die dortige Einlagensicherung, nicht die deutsche
- Support fast ausschließlich per App oder Chat
Entscheiden muss man sich nicht zwingend: Gut ein Drittel der Menschen führt mehrere Girokonten – 61 % eines, 29 % zwei, 9 % drei oder mehr (Bundesbank, Erhebung 2025). Ein Filialkonto fürs Bargeld und ein kostenloses Zweitkonto für den Alltag schließen sich nicht aus.
Girokonto für besondere Lebenslagen
Schüler, Azubis und Studierende
Junge Kunden bekommen fast überall ein gebührenfreies Konto – aber mit Ablaufdatum. Entscheidend ist die Altersgrenze, nicht der Status: Beim ING Studenten Girokonto endet die Vergünstigung mit 28 Jahren, danach greift der reguläre Preis. Wer mit 29 noch studiert, zahlt also den vollen Satz. Setzen Sie sich eine Erinnerung auf den Geburtstag, an dem die Grenze fällt – sonst läuft die Gebühr still weiter.
Gemeinschaftskonto für Paare
Beim Oder-Konto darf jeder Inhaber allein verfügen – der Regelfall für Paare. Beim Und-Konto müssen alle gemeinsam unterschreiben: sicherer, im Alltag aber umständlich. In beiden Fällen haften Sie gesamtschuldnerisch, die Bank kann einen Sollsaldo also in voller Höhe von jedem Einzelnen verlangen. Oft übersehen wird der Steueraspekt: Zahlt ein Partner deutlich größere Beträge auf ein Oder-Konto ein, kann das Finanzamt darin eine Schenkung an den anderen sehen. Bei größeren Summen – etwa aus einem Immobilienverkauf – lohnt vorab die Rücksprache mit dem Steuerberater.
Basiskonto – der Rechtsanspruch nach § 31 ZKG
Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat nach § 31 ZKG Anspruch auf ein Basiskonto – ausdrücklich auch Wohnungslose, Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltstitel, die nicht abgeschoben werden können. Die Bank muss spätestens binnen zehn Geschäftstagen nach Antragseingang antworten. Ablehnen darf sie nur in engen Fällen: etwa wenn Sie bereits ein Zahlungskonto in Deutschland haben, binnen drei Jahren eine vorsätzliche Straftat gegen das Institut begangen haben oder die Eröffnung gegen Geldwäschepflichten verstieße.
Das Entgelt muss nach § 41 Abs. 2 ZKG angemessen sein – der Bundesgerichtshof hat das mit Urteil vom 30.06.2020 (Az. XI ZR 119/19) konkretisiert: Der Mehraufwand für Basiskonten darf nicht allein auf deren Inhaber umgelegt und der gesetzliche Kontrahierungszwang nicht durch prohibitiv hohe Preise unterlaufen werden.
Dann können Sie bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren anstoßen – für Verbraucher kostenlos. 2025 verhalf die Aufsicht damit 213 Menschen zu einem Basiskonto, nach 135 im Jahr davor (BaFin, Fachartikel vom 16.09.2025 und Jahresbericht 2025).
P-Konto – Pfändungsschutz für das Girokonto
Nach § 850k ZPO kann jede natürliche Person jederzeit verlangen, dass ihr bestehendes Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Läuft bereits eine Pfändung, wirkt die Umwandlung zu Beginn des vierten Geschäftstags nach dem Verlangen, sonst sofort; pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Der Automatikfreibetrag folgt aus § 899 ZPO: Der Pfändungsfreibetrag wird auf den nächsten vollen Zehn-Euro-Betrag aufgerundet, nicht verbrauchte Beträge wandern als zusätzlicher Schutz in die folgenden drei Monate.
| Position | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Unpfändbarer Grundbetrag (§ 850c ZPO) | 1.587,40 € |
| Automatischer P-Konto-Freibetrag (aufgerundet nach § 899 ZPO) | 1.590,00 € |
| Zuschlag für die erste unterhaltsberechtigte Person | 597,42 € |
| Zuschlag für jede weitere (bis zur fünften) | 332,83 € |
| Obergrenze | 4.866,30 € |
| Quelle: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19.03.2026, BGBl. 2026 I Nr. 80. Zuschläge für Unterhaltsberechtigte müssen Sie der Bank nachweisen. | |
Was sich 2025 und 2026 geändert hat
Zwei Neuerungen aus der EU-Verordnung 2024/886 betreffen jedes Girokonto im Euroraum. Erstens die Echtzeitüberweisung: Banken müssen sie seit dem 09.01.2025 entgegennehmen und seit dem 09.10.2025 auch versenden. Entscheidend für Ihren Geldbeutel ist Artikel 5b – die Entgelte dürfen nicht höher sein als für vergleichbare normale Überweisungen desselben Instituts. Ein Aufpreis fürs Sofort-Überweisen ist damit unzulässig. Genutzt wird die Funktion bereits breit: Unter den Onlinebanking-Nutzern überweisen 13 % immer in Echtzeit, 18 % häufig; im SEPA-Raum lag der Anteil an allen Überweisungen im vierten Quartal 2025 bei 34 %.
Zweitens der Empfängerabgleich (Verification of Payee): Seit dem 09.10.2025 muss die Bank vor der Ausführung prüfen, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen, und Sie auf Abweichungen hinweisen – der wirksamste Schutz gegen gefälschte Rechnungen. Nehmen Sie eine solche Warnung nie als Formalie hin.
Der EZB-Rat hat am 30.10.2025 den Übergang in die nächste Projektphase beschlossen. Ein Pilotbetrieb kann ab Mitte 2027 starten, sofern die EU-Gesetzgeber die Verordnung verabschieden; für eine mögliche erste Ausgabe nennt das Eurosystem 2029. Die endgültige Entscheidung fällt erst nach Verabschiedung der Rechtsgrundlage – auf Ihre Kontowahl hat das heute keinen Einfluss.
Wie sicher ist Ihr Geld auf dem Girokonto?
Nach § 8 Abs. 1 EinSiG sind Einlagen bis 100.000 € pro Kundin oder Kunde und Bank gesetzlich geschützt – unabhängig davon, wie viele Konten Sie dort führen. Stellt die Aufsicht den Entschädigungsfall fest, zahlt die zuständige Einrichtung binnen sieben Arbeitstagen aus, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.
Vorübergehend gilt mehr: Bis zu 500.000 € sind für sechs Monate abgesichert, wenn die Einlage aus bestimmten Lebensereignissen stammt – Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Kündigung, Geburt, Krankheit, Invalidität, Tod, Verkauf einer privat genutzten Immobilie, Versicherungsleistungen oder Entschädigung für Gewalttaten (§ 8 Abs. 2 EinSiG). Den Anspruch müssen Sie schriftlich glaubhaft machen; die Frist läuft ab Gutschrift beziehungsweise ab erstmaliger rechtlicher Verfügbarkeit.
Die Deckungssumme ist EU-weit einheitlich, zuständig ist aber immer das Sicherungssystem des Sitzlandes der Bank. Bei Anbietern aus Spanien oder den Niederlanden – in unserem Vergleich etwa BBVA und bunq – wickelt die dortige Einrichtung eine Entschädigung ab, nicht die deutsche. Prüfen Sie vor der Eröffnung, unter welcher Lizenz das Konto geführt wird; das steht im Impressum und im Preis- und Leistungsverzeichnis.
Girokonto wechseln – die gesetzliche Kontowechselhilfe
Seit 2016 müssen Banken den Wechsel aktiv unterstützen. Die Fristen der §§ 20 bis 26 ZKG sind verbindlich:
- Neues Konto eröffnen und Ermächtigung erteilen. Die Ermächtigung bedarf der Schriftform (§ 21 Abs. 1 ZKG); im Online-Banking können Sie sie nach § 21 Abs. 4 ZKG aber auch elektronisch erteilen – der übliche Weg. Darin legen Sie fest, ab wann Zahlungen umgeleitet und ob das alte Konto geschlossen werden soll.
- Zwei Geschäftstage: Innerhalb dieser Frist fordert die neue Bank die Daten beim alten Institut an (§ 22 ZKG).
- Fünf Geschäftstage: So lange hat die alte Bank Zeit, die Listen der Daueraufträge und Lastschriften zu übersenden (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 ZKG).
- Fünf Geschäftstage: Danach muss die neue Bank den Wechsel abschließen – Daueraufträge einrichten, Lastschriften annehmen, Zahlungspartner informieren (§ 24 ZKG).
Kostenlos sein müssen nach § 26 Abs. 3 ZKG der Zugang zu Ihren Daten über Daueraufträge und Lastschriften, die Übersendung der Listen und die Schließung des alten Kontos; Vertragsstrafen im Zusammenhang mit der Wechselhilfe sind verboten (§ 26 Abs. 5). Eine Einschränkung gehört zur Wahrheit: Das Einrichten der Daueraufträge durch die neue Bank darf etwas kosten, sofern das Entgelt angemessen, an den tatsächlichen Kosten ausgerichtet und ausdrücklich vereinbart ist (§ 26 Abs. 2). Einzelne Anbieter verlangen dafür eine Pauschale. Lassen Sie das alte Konto sicherheitshalber ein bis zwei Monate parallel laufen, bis alle Lastschriften sichtbar umgestellt sind.
Ihre Bank muss Ihnen mindestens einmal im Jahr und bei Vertragsende unentgeltlich eine Entgeltaufstellung liefern – inklusive Sollzinssatz für Überziehungen und Guthabenzins (§ 10 ZKG). Sie ist die ehrlichste Grundlage für einen Wechselvergleich, weil sie Ihr tatsächliches Nutzungsverhalten abbildet.
Girokonto eröffnen – Ablauf, Legitimation und Bonitätsprüfung
Der Antrag läuft online in wenigen Minuten. Danach folgt die vorgeschriebene Identifizierung, entweder per Video-Ident mit Ausweis und Kamera oder per Post-Ident in einer Filiale der Deutschen Post; manche Institute verlangen zusätzlich eine Referenzüberweisung von Ihrem bisherigen Konto. Die Freischaltung dauert bei Direkt- und Neobanken meist ein bis drei Werktage, die Karte kommt separat per Post.
Ob eine Schufa-Auskunft eingeholt wird, hängt vom Kontomodell ab: Bei einem Konto mit Dispositionsrahmen oder Kreditkarte ist sie die Regel, weil die Bank einen Kredit einräumt. Ein Konto auf reiner Guthabenbasis kommt oft ohne aus – ebenso das Basiskonto, auf das Sie unabhängig von Ihrer Bonität Anspruch haben.
Was Kontoinhaber in der Praxis erleben
Weil das Konto heute überwiegend in der App bedient wird, ist deren Qualität ein Teil der Kontoqualität. Ein grober, aber öffentlich nachprüfbarer Anhaltspunkt sind die Bewertungen der Banking-Apps im deutschen App Store:
| App | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| ING Deutschland | 4,8 von 5 | 714.849 |
| N26 | 4,8 von 5 | 183.654 |
| Commerzbank Banking | 4,7 von 5 | 480.509 |
| Postbank | 4,6 von 5 | 193.700 |
| BBVA Deutschland | 4,6 von 5 | 8.823 |
| bunq | 4,5 von 5 | 14.413 |
| Quelle: Apple App Store, deutscher Store, abgerufen am 04.08.2026; Durchschnitt aller abgegebenen Bewertungen, auf eine Nachkommastelle gerundet. App-Bewertungen messen die Bedienbarkeit der Software, nicht die Konditionen des Kontos oder die Qualität des Kundenservice. | ||
Die Werte liegen eng beieinander – die App ist bei keinem dieser Anbieter ein Ausschlusskriterium. Aussagekräftiger ist die Zahl der Bewertungen: Sie zeigt, wie groß die Nutzerbasis ist, auf der eine Note beruht. Bei BBVA und bunq stützt sich die Bewertung in Deutschland auf einen Bruchteil der Rückmeldungen, die ING oder Commerzbank erhalten.
Wie sich die Kontonutzung insgesamt verschoben hat, zeigt die repräsentative Bundesbank-Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“ (Erhebung 2025, Stand Juli 2026): 89 % der Internetnutzer mit Kontozugang nutzen Onlinebanking, acht Prozentpunkte mehr als 2023; erstmals liegt die App der eigenen Bank mit 62 % vor deren Website mit 61 %, bei Direktbank-Kunden erledigen 83 % ihre Bankgeschäfte per App. Beim Bezahlen bleibt die Girocard das Rückgrat: 98 % besitzen mindestens eine Debitkarte, 90 % der Kontoinhaber konkret eine Girocard.
Wie gut die Verbraucherrechte praktisch funktionieren, dokumentiert die BaFin: Rund 1.100 Institute bieten Basiskonten an, 2023 wurden über 175.000 solcher Konten eröffnet, die Ablehnungsquote sank von rund 4,2 % (2021) auf 1,7 % (2023). Die Kontowechselhilfe nutzten 2023 rund 494.000 Menschen – bei weniger als 100 Beschwerden (BaFin, Fachartikel vom 16.09.2025). Der gesetzliche Rahmen trägt also; die Reibung entsteht beim Preis, nicht beim Verfahren.
Häufige Fragen zum Girokonto
Wie viele Girokonten darf ich haben?
So viele Sie möchten – eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Nur beim Pfändungsschutzkonto ist die Zahl begrenzt: Jede Person darf genau ein P-Konto führen.
Ist ein kostenloses Girokonto wirklich kostenlos?
Meist nur unter Bedingungen – üblich sind ein monatlicher Mindestgeldeingang, eine Altersgrenze oder ein Mindestvermögen bei der Bank. Fällt die Bedingung weg, greift der reguläre Preis, ohne dass Sie etwas tun. Dauerhaft bedingungsfreie Konten gibt es – sie sind in unserem Vergleich ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
Darf meine Bank für eine Echtzeitüberweisung extra kassieren?
Nein. Nach der EU-Verordnung 2024/886 darf eine Euro-Echtzeitüberweisung nicht mehr kosten als eine vergleichbare normale Überweisung desselben Instituts. Ist die Standardüberweisung im Kontopreis enthalten, gilt das auch für die Echtzeitvariante.
Bekomme ich ein Girokonto trotz negativer Schufa?
Ja. Auf ein Basiskonto haben Sie nach § 31 ZKG unabhängig von der Bonität Anspruch; es wird auf Guthabenbasis geführt, also ohne Dispo. Lehnt die Bank ab, können Sie kostenlos ein Verfahren bei der BaFin anstoßen.
Lohnt sich ein Girokonto mit Guthabenzins?
Nur für kleinere Beträge auf dem laufenden Konto. Beim ING Girokonto liegt der Guthabenzins bei 0 %, beim BBVA Girokonto bei 2,25 %. Für größere Rücklagen bringt ein Tages- oder Festgeldkonto in der Regel mehr.
Brauche ich als Selbstständiger ein eigenes Konto?
Rechtlich vorgeschrieben ist es nur für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG. Praktisch trennen fast alle Banken privat und geschäftlich in ihren AGB, und die Buchhaltung wird deutlich einfacher. Angebote finden Sie in unserem Geschäftskonto-Vergleich.
Quellen und Stand der Daten
- Verbreitung, Kosten, Onlinebanking, Echtzeitüberweisung: Deutsche Bundesbank, „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“, Erhebung 2025, Stand Juli 2026.
- Dispo-, Kreditkarten- und Guthabenzinsen: Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik, Berichtsmonat Juni 2026, veröffentlicht am 31.07.2026.
- Basiskonto, Kontowechselhilfe, Entgeltaufstellung, Vergleichskriterien: ZKG; BGH, Urteil vom 30.06.2020, Az. XI ZR 119/19 (Pressemitteilung 084/2020); Praxiszahlen: BaFin, Fachartikel vom 16.09.2025 und Jahresbericht 2025.
- Einlagensicherung: § 8 EinSiG und BaFin, Einlagensicherung und Anlegerentschädigung.
- Pfändungsschutz: § 850k und § 899 ZPO; Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19.03.2026, BGBl. 2026 I Nr. 80.
- Echtzeitüberweisung und Empfängerabgleich: Verordnung (EU) 2024/886, Art. 5a bis 5c; digitaler Euro: EZB-Pressemitteilung vom 30.10.2025.
- App-Bewertungen: Apple App Store (deutscher Store), abgerufen am 04.08.2026.
- Produktkonditionen: Preis- und Leistungsverzeichnisse sowie standardisierte Entgeltinformationen der Anbieter, abgerufen am 04.08.2026. Die eingebetteten Werte im Text lädt unsere Produktdatenbank live.
Der BaFin-Kontenvergleich ist ein staatliches, werbefreies Vergleichsportal und listet alle privaten Zahlungskonten in Deutschland – inklusive Basiskonten.
Wie wir arbeiten und wie wir mit Provisionen umgehen, steht in unseren redaktionellen Richtlinien und in unserem Ethik-Kodex. Diese Seite ersetzt keine individuelle Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.