Ausdehnung der Meldepflicht für sexuell übertragbare Erkrankungen

Sexuell übertragbare Krankheiten gehören heutzutage schon fast zu den Volkskrankheiten der modernen Zivilisation. Darunter fallen zahlreiche bakterielle Infektionen, wie beispielsweise Chlamydien. Die Mediziner sowie die Infektionsexperten möchten nun erreichen, dass die Meldepflicht für sexuell übertragbare Krankheiten entscheidend ausgeweitet wird.

Der Hintergrund dabei liegt in der Tatsache, dass sich nur so eine bakterielle Infektion möglichst schnell therapieren und behandeln lässt. Darüber hinaus kann auf diesem Weg eine ausbreitende Epidemie vermieden werden, die zweifelsohne eine enorme Gefahr für die Menschheit darstellen kann.

Sexuell übertragbare Krankheiten nehmen auch in Europa dramatisch zu

Für das Robert-Koch-Institut in Berlin ist es dabei wichtig, dass mittels der Meldepflicht bundesweit Daten zur jeweiligen bakteriellen Infektion erhoben werden können. Für Syphilis und HIV ist schon lange die Meldepflicht nötig, aber ebenso sollen nun wieder sexuelle übertragbare Krankheiten wie den bakteriellen Tripper-Erreger Gonokokken oder Chlamydien registriert werden.

Denn vor allem Gonokokken nehmen in Europa sowie in den Vereinigten Staaten in den letzten Jahren rasant zu. Die Gefahr liegt dabei darin, dass die Keime multiresistent sind und selbst hochdosierte Antibiotika kaum noch Wirkung zeigen. Das Ausmaß, welches auf die Menschheit zukommen kann, ist somit völlig ungeklärt.

So aufgeklärt die Menschheit mit der Sexualität einerseits auch umgehen mag, wenn es jedoch um sexuell übertragbare Krankheiten geht, schämen sich die meisten Personen, darüber zu reden. Und genau hierin liegt die gesundheitliche Gefahr, so dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) natürlich auf das Höchste alarmiert ist.

Chlamydien sind bisher die häufigste Erkrankung der sexuell übertragbaren Krankheiten

Bei Chlamydien handelt es sich um die häufigste Infektion im Bereich der sexuell übertragbaren Krankheiten für Männer und Frauen, die weltweit auftreten können. Schon deshalb besteht Bedarf einer Ausdehnung der Meldepflicht, denn hierbei handelt es sich um eine Erkrankung, die bei den Frauen meistens unerkannt bleibt und daher kaum behandelt wird.

Langzeitfolgen wie Unfruchtbarkeit, Bauchhöhlenschwangerschaften oder Entzündungen sind damit fast unumgänglich.