DKV: Neuauflage der betrieblichen Krankenversicherung

Die Kölner DKV – Deutsche Krankenversicherung – hat ihre Produkte für eine betriebliche Krankenversicherung in überarbeiteter Form neu aufgelegt. Der Hintergrund sindGesetzesänderungen, nach denen ab sofort Arbeitgeber die aktive Gesundheitsfürsorge ihrer Arbeitnehmer per Zusatzversicherung komplett selbst finanzieren können.

Das bindet Arbeitnehmer ähnlich wie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stark an ein Unternehmen, weshalb ein großer Zuspruch zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) seitens der Arbeitgeber zu erwarten ist. Darauf reagiert die DKV mit speziellen Policen.

Schutz ab Arbeitsbeginn – mit der betrieblichen Krankenversicherung

Mit den maßgeschneiderten Produkten der DKV sind Arbeitnehmer ab dem ersten Tag ihrer Tätigkeit in einem Unternehmen versichert. Voraussetzung hierfür ist die Finanzierung der Police durch den Arbeitgeber. Um den Einstieg in die betriebliche Krankenversicherung in neuer Form zu erleichtern, hat die DKV die üblichen Hürden für private Zusatzversicherung weit abgesenkt oder komplett aufgehoben.

So spielen das Geschlecht und das Alter bei einer betrieblichen Krankenversicherung von der DKV keine Rolle, selbst Vorerkrankungen werden nicht, wie sonst üblich, erfragt. Ein Vorstandssprecher der DKV erklärte hierzu, man erkenne die Notwendigkeit, die Unternehmen bei ihrem Recruiting der besten Köpfe und Hände zu unterstützen, die betriebliche Krankenversicherung liefere hierzu einen starken Anreiz.

Zudem werde auf diese Weise die Gesundheit der Gesamtbelegschaft essenziell gefördert. Seitens der DKV wurden daher die Policen entsprechend der neuen Finanzierungsmöglichkeiten angepasst. Neben der wegfallenden Gesundheitsprüfung und dem sofortigen Schutz durch die Police werden auch aktuelle medizinische Behandlungen ignoriert, was für eine PKV-Gesellschaft einen großen Schritt darstellt.

Üblicherweise spielen alle diese Faktoren – Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen – beim Abschluss einer PKV-Police eine große Rolle.

Leistungen der DKV

Die DKV-Police für eine betriebliche Krankenversicherung kann der Arbeitnehmer behalten, auch wenn er das Unternehmen verlässt. Er kann sie privat fortführen, wahrscheinlicher dürfte jedoch eine künftigePortabilität (Übertragbarkeit) werden.

Ein neuer Arbeitgeber würde dann die Versicherungskosten übernehmen, wie es bei der bAV heute schon der Fall ist. Von der DKV werden entsprechende Leistungen allen Unternehmen mit mindestens 25 Mitarbeitern angeboten. Damit zusammenhängend führt die Versicherungsgesellschaft in den Firmen Rückenchecks für die Mitarbeiter und Zahngesundheitstage durch.

Die durch die DKV angebotene Zusatzversicherung bietet einen breiten Schutz im Bereich Zahnersatz und Krankenhausleistungen. Arzneimittel und Sehhilfen werden künftig ebenfalls übernommen. Steuerlich profitieren Arbeitgeber wie Arbeitnehmer vom neuen Modell, denn für Unternehmen ist die bKV voll steuerlich abzugsfähig, Arbeitnehmer hingegen versteuern sie als geldwerten Vorteil erst beim Überschreiten aller betrieblichen Zuwendungen von 44,- € monatlich.

Auf diese Weise wird praktisch eine Gehaltserhöhung per Gesundheitsvorsorge gewährt.