Erhöhung der Zahnarztkosten beschlossene Sache

Eine Gesetzesänderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) war seit Längerem fällig. Kaum ist sie im Bundesrat durchgewinkt, gibt es schon Kritik. Für die gesetzlichen Krankenkassen ist die neue Gebührenordnung der Zahnärzte kein Problem. Sie regelt nämlich nur die Honorare und Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse ohnehin nicht übernimmt. Anders sieht die jüngste Honoraranpassung für die Zahnärzte aber für die privaten Krankenversicherung (PKV) aus. Ihnen laufen jetzt die Kosten aus dem Ruder, da sie bei zahlreichen Tarifen auch solche Kosten übernehmen müssen. Tariferhöhungen bei der PKV sind in Folge der neuen GOZ  nicht mehr auszuschließen – und das vergällt die Kunden der PKV.

GOZ-Reform: Preissteigerungen sind absehbar

Die neue GOZ, die ab 1. Januar 2012 gilt, wird für die Patienten gesetzlicher Krankenkassen und für die PKV unweigerlich zu höheren Kosten führen. Den Zahnärzten sind Honorarsteigerungen nicht unlieb, der PKV aber wohl. Denn alle Leistungen, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherer auftauchen, werden hier übernommen. Dank der Neuregelung der Vergütung für Zahnärzte in der soeben verabschiedeten GOZ kommen unbekannte Kosten auf die PKV zu. Richtig ist, dass moderne Behandlungsmethoden oder Dentalmaterialien in der alten GOZ nicht aufgelistet wurden. Ihre Abrechnung war daher schwierig. Es geht in der GOZ um aufwändige Zahnarzt-Leistungen, die kein Standard sind. Amalgam zahlt die Kasse, Porzellan aber nicht. Brücken und Kronen übernimmt die Kasse, Implantate landen aber in der GOZ. Mitglieder der privaten Krankenkassen zahlen, je nach Tarif, nichts dazu. Alle anderen brauchen Zusatzversicherungen, um die beste Behandlung zu erhalten.

Die neue GOZ in der Kritik

Von Seiten der PKV kritisiert man, dass die neue GOZ wieder nicht betriebswirtschaftlich orientiert sei. Außerdem seien die Honorare der Zahnärzte bereits überdurchschnittlich erhöht worden. Real gesehen, so Volker Leienbach, Direktor des PKV-Verbandes, rechne man mitKostensteigerungen bis zu 20 Prozent. Da nützt es auch nichts, dass der Bundesrat in die neue GOZ Verpflichtungen eingebaut hat. Dem Patienten steht bei Behandlungen über 1000,- € ein Kostenvoranschlag des Zahnarztes zu. Die Kostensteigerungen für anspruchsvollere Zahnbehandlungen werden dank der neuen GOZ zukünftig hoch sein. Der Vorwurf der Sozialverbände lautet daher: Wer kein Geld hat, erkennt man am Gebiss.