Flexibler und bedarfsorientiert: private Altersvorsorge im Wandel

Die private Altersvorsorge soll attraktiver werden, das Bundesfinanzministerium will daher bei der Riester-Rente inklusive Wohn-Riester ebenso wie bei der Rürup-Rente nachbessern. Transparenter, flexibler und näher am Bedarf ausgerichtet sollen die staatlich geförderten Produkte werden.

Das bedeutet für die Rentensparer, die freiwillig vorsorgen, wichtige Änderungen bei ihrer privaten Altersvorsorge.

Gesetzesentwurf zu privaten Altersvorsorge

Das AltvVerbG (Altersvorsorgeverbesserungsgesetz) wird es regeln – es ist ein Gesetz zur Verbesserung steuerlicher Förderung privater Altersvorsorge und klingt zwar sperrig, soll aber Riester-Rente und Wohn-Riester sowie Rürup-Rente im Gegensatz zu den komplizierten Formulierungen eigentlich transparenter machen. Es wird daher Produktinformationsblätter (‘Beipackzettel’) geben, welche zentrale Inhalte wiedergeben. Damit kann jedes Produkt der privaten Altersvorsorge mit anderen Angeboten sehr übersichtlich verglichen werden.

Zu den wesentlichen Fakten gehören Risiko und Renditeerwartung, Kosten, Kündigungsklauseln und Laufzeiten sowie die Zielgruppe, für die sich die entsprechende private Altersvorsorge lohnt. Das ist wichtig, denn immer noch bieten Bankberater aus Versehen privat versicherten Selbständigen eine Riester-Renter an, mit der die Zielgruppe wirklich nichts anfangen kann, denn die Förderung erhält sie (ohne gesetzliche Rentenversicherung) nicht.

Daneben soll die private Altersvorsorge, in welcher Form auch immer, attraktiver für die Anleger werden. Der Gesetzesentwurf kommt von der liberalen und Unionsfraktion im Bundestag.

Verbesserungen der Rürup-Rente

Die 2005 eingeführte Rürup-Rente, mit der jeder Steuerpflichtige bis 20.000,- € der privaten Altersvorsorge bei den Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann (anteilig, progressiv steigend, im Jahr 2012 sind es 74 %), wird durch eine Ausweitung der Fördersumme auf 24.000,- € (Ehepaare: 48.000,- €) weiter aufgewertet.

Das bedeutet, wer ab kommendem Jahr 24.000,- € einzahlt, kann dann 76 % der Summe geltend machen, also 18.240,- €. In diesem Jahr wären es bei einer Maximaleinzahlung von 20.000,- € und 74 % Förderung 14.800,- €. Bei einem angenommenen Steuersatz von 40 % – nur Gutverdiener zahlen so viel ein – beträgt die Nettoersparnis 1.376,- €.

Auch BU-Policen innerhalb der Rürup-Rente werden in diese ausgeweitete Förderung mit einbezogen.

Riester-Rente und Wohn-Riester

Ein Anbieterwechsel bei der Riester-Rente darf künftig nicht mehr als 150,- € kosten, zudem dürfen bei der Kostenberechnung nur 50 % vom angesparten Riester-Kapital berücksichtigt werden. Beim Wohn-Riester kann Vermögen wesentlich besser entnommen werden, die Beschränkung auf genau 75 % oder 100 % Entnahme entfällt.

Auch die Entscheidung über die Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos mit der 30-prozentigen Steuerersparnis kann nun langjährig und nicht wie bisher nur einmalig bei Rentenbeginn getroffen werden. Damit wird der Wohn-Riester beim Abschluss steuerlich attraktiver.