GKV: Bundeszuschuss darf nicht gekürzt werden!

Die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zählt etwa 85 % der Deutschen zu ihren Mitgliedern. Dabei finanzieren sich die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sowohl durch die Beiträge der Mitglieder und der Arbeitgeber als auch durch einen Zuschuss, den sie vom Bund in Form von Steuergeldern erhalten.

Aktuell steht dieser Zuschuss in der Diskussion, weil er im Rahmen von Sparmaßnahmen der Bundesregierung gekürzt werden soll, da die gesetzlichen Krankenkassen ohnehin hohe Gewinne erwirtschaftet haben. Doch es gibt verschiedene Gründe, warum dieser Zuschuss des Bundes nicht gekürzt werden darf.

Die beitragsfreie Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es – im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung – die Besonderheit, dass Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden können. Sobald in einer Familie ein berufstätiges Familienmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, besteht die Möglichkeit, den Ehepartner oder den Lebenspartner und die Kinder im Rahmen einer Familienversicherung zu versichern, um so die Versorgung im Krankheitsfall zu sichern.

Dabei dürfen der Partner oder die Kinder entweder nur in einem sogenannten Minijob mit einem Verdienst von maximal 400,- € tätig sein oder sie verdienen als Angestellte oder als Selbständige maximal 365,- € im Monat. Auch Rentner haben die Möglichkeit, diese beitragsfreie Versorgung für ihre Familienangehörigen in Anspruch zu nehmen.

Dadurch kommen auf die gesetzliche Krankenversicherung jedes Jahr Ausgaben von fast 30 Milliarden Euro zu. Zusätzlich muss die gesetzliche Krankenversicherung mit Einnahmeverlusten und Ausgaben von circa 5 Milliarden Euro rechnen, die entstehen, wenn Eltern während der Elternzeit oder im Mutterschutz keine Beiträge zahlen oder wenn Haushaltshilfen zur Betreuung bezahlt werden müssen.

Auswirkungen der Kürzung des Bundeszuschusses

Sobald der Zuschuss des Bundes zur beitragsfreien Versorgung der Familienangehörigen gekürzt wird, spart der Staat zwar Ausgaben – für die Versicherten bedeutet dies aber voraussichtlich steigende Beiträge zur Krankenversicherung. Da bei vielen Versicherten die Beiträge von einem Sozialleistungsträger bezahlt werden, fällt die Ersparnis für den Staat nicht so hoch aus, wie es auf den ersten Blick scheint.