Hartz IV: Jobcenter kommen für PKV-Beiträge auf

Nach langen Verhandlungen und einzelnen Rechtsstreitigkeiten von Betroffenen wurde eine neue Regelung für Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV), die Hartz IV beziehen, eingeführt: Seit dem 1. April 2012 zahlen die Jobcenter die Beiträge zur PKV – allerdings nur in Höhe desBasistarifs.

Kompromiss zwischen PKV und Jobcentern

Um diese Regelung war seit der Gesundheitsreform von 2009 gerungen worden. Seither können PKV-Gesellschaften nichtzahlenden Mitgliedern die Police nicht mehr kündigen. Wenn jedoch Selbständige und Freiberufler Hartz IV beziehen müssen, können sie die PKV-Beiträge in der Regel nicht mehr zahlen.

Die Jobcenter hatten sich bislang geweigert, hierfür – anders als für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung – in voller Höhe aufzukommen. Im Jahr 2011 hatte unter anderem ein arbeitsloser Jurist gegen diese Regelung geklagt. Nun haben sich Gesundheits- und Sozialministerium auf einenKompromiss mit dem PKV-Verband geeinigt: Künftig übernehmen die Jobcenter die Beiträge in Höhe des Basistarifs. Diese werden direkt an die Krankenversicherer abgeführt. Im Gegenzug verzichten diese auf Außenstände der Jahre 2009 bis Ende 2012. Aufgrund der langen Zeitspanne begann eine Bombe aus aufgelaufenen Versicherungsschulden zu ticken. Der Verzicht muss allerdings im Einzelfall von jedem PKV-Mitglied beantragt werden.

Zuschuss übersteigt nicht den gesetzlichen Beitragssatz

Bezieher von Hartz IV sollten jedoch tunlichst in einen preiswerten PKV-Tarif – am besten in denBasistarif – wechseln: Die Jobcenter übernehmen lediglich den Zuschuss bis zum Höchstbeitrag dergesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Betrag halbiert sich für Hartz IV-Empfänger auf 296,44 € monatlich. Der Versicherungsnehmer muss seine Beiträge nachweisen. Sollte er sich in einem teureren Tarif versichern wollen, muss er für die Differenz selbst aufkommen.

Inzwischen sind Beitragsschulden entstanden, da die Jobcenter zwar schon immer einen Zuschuss zur PKV gewährten, dieser aber nicht zur Deckung der vollen Beiträge ausreichte. Auf die aufgelaufenen Schulden verzichten die Versicherer zugunsten der Neuregelung. Diese ist in finanzieller Hinsicht weniger spektakulär, als es klingt: Der Basistarif wurde auch bisher schon bezuschusst. Allerdings wurde der Zuschuss direkt auf das Konto der Hartz IV-Empfänger überwiesen. Es liegt nahe, dass nicht jeder mit dem Geld die Beiträge zur Krankenversicherung bezahlt hat. Die Versicherer können also künftig verlässlicher mit den Beitragseinnahmen kalkulieren, weil diese von den Jobcentern direkt überwiesen werden.