Krankenkassen-Überschüsse: das Aus für die Praxisgebühr?

Wenn Sie die täglichen Nachrichten regelmäßig verfolgen, sind Sie darüber informiert, dass die gesetzlichen Krankenkassen derzeit Überschüsse in Milliardenhöhe ausweisen. Dies nahm nun der Bund der Steuerzahler kürzlich zum Anlass, neben Beitragssenkungen zur gesetzlichen Krankenversicherung auch den Wegfall der Praxisgebühr zu fordern.

Bund der Steuerzahler: Beitragssenkung gesetzlich festlegen!

Eine Beitragssenkung würde nach Meinung des Bundes der Steuerzahler die Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen entlasten. Sie sollte gesetzlich verankert werden und gemäß der Vorstellung des Bundes der Steuerzahler immer dann greifen, wenn Krankenkassen und Gesundheitsfonds Überschüsse erwirtschaften, die über eine Grenze von 3 Millionen Euro hinausgehen.

Abschaffung der Praxisgebühr

Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler werden die Beitragszahler durch die Praxisgebühr finanziell über Gebühr belastet. Außerdem sei mit ihr ein unnötiger bürokratischer Aufwand verbunden, der von den Ärzten geleistet werden müsse.

Maßnahmen zu Gunsten der gesetzlich Versicherten

Kritik übte der Bund der Steuerzahler daran, dass sowohl der Gesundheitsfonds als auch die Krankenkassen Überschüsse anhäufen, welche nicht in Form von Beitragssenkungen an die Versicherten weitergegeben würden. Der Bund der Steuerzahler übte auch Kritik an der Höhe der Reserven, die sich bei den Krankenkassen angesammelt haben. Der Wegfall der Praxisgebühr sei finanziell durchaus zu verkraften. Eine Beitragssenkung um 0,3 % liege nach Meinung des Bundes der Steuerzahler im Bereich des Möglichen.

Die Praxisgebühr in Höhe von 10,- € wurde 2004 eingeführt. Sie ist einmal pro Quartal beim Besuch einer Arzt- oder Zahnarztpraxis sowie bei Inanspruchnahme eines ärztlichen Notdienstes zu entrichten. Wird eine psychotherapeutische Praxis aufgesucht, muss die Gebühr ebenfalls bezahlt werden.