Kündigung der Riester-Rente: Das gilt es zu beachten

Wer seinen Vertrag über eine Riester-Rente kündigen möchte, muss die Rahmenbedingungen hierfür beachten. Die Förderung kann verloren gehen, zudem schlagen gerade in den ersten Jahren die Gebühren für den Vertrag besonders hoch zu Buche. Die Beitragsfreistellung einer Riester-Rente ist meist der günstigere Weg.

Kritik an der Riester-Rente

Obgleich inzwischen über 15 Millionen Sparer einen Vertrag über die Riester-Rente abgeschlossen haben, wird diese auch immer wieder kritisiert. Mangelnde Transparenz und Flexibilität sowie die teils hohen Abschlussgebühren führen dazu, dass bisweilen die Sparer eine Riester-Rente wieder kündigen möchten.

Der Ausstieg aus dem Vertrag will dennoch gut überlegt sein. Denn dieser läuft in der Regel über zwanzig bis dreißig Jahre, weshalb Verbraucherschützer zur Umsicht mahnen. Die Förderung wird einbehalten, sowohl der Steuervorteil als auch die gewährten Zulagen. Im ungünstigsten Fall müssen die Sparer zuzahlen, wenn sie eine Riester-Rente zu einem ungünstigen Zeitpunkt kündigen. Dieser Fall ist sicherlich selten, dennoch sind die Abschlussgebühren gerade in den ersten Jahren zu beachten. Sie werden vom eingezahlten Kapital beziehungsweise dessen Erträgen, mithin auch von der Förderung abgezogen. Und sie werden auch beim vorzeitigen Ausstieg fällig.

Verbraucherschützer kritisieren daher schon länger die Provisionen und Gebühren für die Anbieter der Riester-Rente. Diese fallen durchaus unterschiedlich aus und hängen auch von der gewählten Anlageform – beispielsweise Banksparplan, Fondssparen oder klassische Rentenversicherung – ab. In der Regel liegen sie zwischen 5 % bis 20 %. Als besonders teuer gilt eine Rentenpolice.

Kündigung des Riester-Vertrages: Abfindungsguthaben berechnen

Wer dennoch die Riester-Rente kündigen möchte, sollte sich das sogenannte Abfindungsguthaben vom Anbieter ausrechnen lassen. Möglicherweise wird dann eine andere Variante präferiert, anstatt die Riester-Rente einfach zu kündigen.

Eine Beitragsfreistellung wäre der günstigere Weg, der auch die bislang erhaltene Förderung bewahrt. Diese Beitragsfreistellung muss im Vertrag verankert sein, ansonsten wäre er nicht als Riester-Rente zertifiziert worden. Er läuft dann weiter; die Förderung wird nicht zurückgezahlt, lediglich das Guthaben zum Ende der Laufzeit fällt entsprechend geringer aus. Die Beiträge können natürlich jederzeit weitergezahlt werden.

Zudem profitiert der Riester-Sparer von der Beitragserhaltungsgarantie. Wenn die Rente beginnt, muss das eingezahlte Geld plus Förderung vorhanden sein. Hierfür muss der Vertrag allerdings bestehen bleiben. Eine Kündigung kommt dann nicht mehr infrage.