Aequivalenzprinzip
In der privaten Krankenversicherung werden die Beitragssätze nach dem Äquivalenprinzip (also dem Individualversicherungsprinzip) berechnet. Dabei wird der Berechnung das persönliche Risiko zugrunde gelegt, das sich anhand des Gesundheitszustands und des Eintrittsalters berechnet. Auch von Umfang und Art der versicherten Leistungen ist der Beitragssatz abhängig.