Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Wozu eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen, wenn man eine Gesetzliche Krankenversicherung besitzt?

Viele denken, dass die gesetzliche Krankenversicherung alle Kosten bei Kindern übernimmt, wenn es um eine Zahnbehandlung geht. Dies ist aber nicht der Fall. Genau dann kann eine Zahnbehandlung auch bei den Kleinen recht teuer werden, wenn man sich nur auf die gesetzliche Krankenversicherung verlässt und keine Zahnzusatzversicherung besitzt.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen legen nämlich ihrer Entscheidung, ob sie eine Leistung übernehmen, oder nicht, ein Einstufungs-System zu Grunde. Bei der Einstufung Eins und Zwei übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten. Notwendige Standardbehandlungen bei Ihren Kindern übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei den Stufen drei bis fünf. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt hingegen alle Leistungen, die im Tarif mit inbegriffen sind.

Die gesetzliche Krankenversicherung streicht auch bei versicherten Kindern immer mehr Leistungen, so dass Sie über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken sollten. Vor allem im Bereich der Kieferorthopädie könnte sich eine Zahnzusatzversicherung schnell bezahlt machen.

Worauf sollte bei einer Zahnzusatzversicherung für Kinder geachtet werden?

Viele Anbieter von Zahnzusatzversicherungen haben sehr geringe Prämien, die im Monat gezahlt werden müssen. Bei diesen ist selten eine Kieferbehandlung bei der Kieferorthopädie mit inbegriffen, was aber sehr wichtig ist. Aus diesem Grund sollten Sie lieber ein Vertrag abschließen, bei dem die Prämie zwar höher ist, aber die Zähne Ihres Kindes komplett abgesichert werden.

Sie sollten sich sehr rechtzeitig für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden, am besten wenn Ihre Kinder im Kleinkindalter sind. Kieferorthopädische Maßnahmen sind nämlich häufig der einzige Weg, um die Zähne des Kindes richten zu lassen.

Die Versicherung sollten Sie deshalb dringend abgeschlossen haben, bevor tatsächlich Leistungen des Zahnarztes oder der Kieferorthopädie in Anspruch genommen werden müssen. Die Kostenübernahme für die Kieferorthopädie muss mit inbegriffen sein, da die Behandlungen auch für Kinder sehr teuer sind.