Gesetzliche Krankenkassen wollen Zahnarztrechnungen kontrollieren

Kaum ein Patient kann wirklich abschätzen, ob eine Zahnarztrechnung zu hoch angesiedelt ist. Deshalb wollen die gesetzlichen Krankenkassen eine stärkere Kontrolle für den Eigenanteil einführen.

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen den Eigenanteil von gesetzlich versicherten Patienten künftig kontrollieren.

Kaum ein Patient hat einen Überblick darüber, wie viel eine zahnärztliche Behandlung tatsächlich kosten sollte, sodass oftmals viel zu teure Zahnarztrechnungen bezahlt werden.

Viele zahnärztliche Leistungen bekommt man auch als Kassenpatient nur gegen eine gesonderte Zahnarztrechnung. Das hängt damit zusammen, dass viele zahnärztliche Leistungen nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Kontrolle der Zahnarztrechnungen im Sinne der Patienten

Patienten können oft nicht einschätzen, ob die vorliegende Zahnarztrechnung zu hoch angesetzt ist. Daher will die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine komplette Prüfung der Zahnarztrechnungen einführen – womit künftig der Eigenanteil der Patienten kontrolliert werden soll. Bisher hatte die jeweilige gesetzliche Krankenkasse nämlich immer nur den Teil der Zahnarztrechnung vorliegen, der von ihr im Rahmen eines Festzuschusses erstattet wurde. Damit war die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Patienten ohne eine Zahnzusatzversicherung einen enormen Eigenanteil leisten mussten und damit für eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz zu viel gezahlt haben.

Bisher hatten die Krankenkassen keinen Zugriff auf die Zahnarztrechnung, die dem Patienten ausgestellt wird. Die neue Regelung soll daher mehr Transparenz schaffen. Mit ihrer Forderung reagieren die gesetzlichen Krankenkassen auf Beschwerden von Patienten über ungerechtfertigt hohe Zahnarztrechnungen.

Gesonderte GKV-Gebührenordnung?

Die geplante Kontrolle der Zahnarztrechnung ist für die Krankenkassen nur eine kleine Etappe, um zu einem neuen Abrechnungssystem für zahnärztliche Leistungen zu kommen. Hauptziel ist ein transparentes Preissystem für Zuzahlungen der gesetzlich versicherten Patienten. Mit dieser neuen Preisliste könnten Patienten sehr viel schneller erkennen, welche Kosten für welche Zahnbehandlung, die nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung fällt, angemessen sind.

Ob allerdings durch die neuen Vorschläge die Kosten insgesamt für die Patienten gesenkt werden können, ist fraglich. Verbraucherschützer empfehlen bereits länger, dass Patienten vor einer Zahnbehandlung die Kosten dafür bei mehreren Zahnärzten erfragen sollten.