Telefonkunden werden besser gestellt

In den letzten Jahren mehrten sich die Beschwerden von Verbrauchern über horrende Preise bei Sonderleistungen, ewige Warteschleifen oder monatelange Verzögerungen beim Umzug. Der Gesetzgeber ist nun endlich eingeschritten und verschafft den Kunden einige Erleichterungen.

Grimmig schauender Mann am Telefon.

Wer hat nicht schon einmal minutenlang in der Warteschleife gehangen und dafür auch noch Gebühren bezahlt? Doch damit ist nun endlich Schluss!

Inzwischen gelten für Telefonanbieter eine Reihe von Änderungen, durch die Missstände behoben und der Komfort der Kunden mit einem Festnetz- und/oder Internet-Vertrag deutlich erhöht werden soll. Im Detail geht es dabei um folgende Punkte:

Wechsel des Anbieters

Wenn sich der Kunde für einen anderen Telefonanbieter entscheidet, darf er maximal für einen Kalendertag ohne Anschluss bleiben. Das gilt auch dann, wenn die bisherige Rufnummer mitgenommen wird.

Umzug

Bisher war es gängige Praxis der Telefonanbieter, dass im Falle des Wohnungswechsels die Mindestvertragsdauer neu zu laufen begann. Damit ist es nun vorbei, der Telefonanbieter muss dem Kunden auch am neuen Wohnort die Konditionen aus dem alten Vertrag gewähren.

Mindestvertragsdauer

Dass ein Vertrag mit drei Jahren Laufzeit nicht kundenfreundlich ist, war offensichtlich. Daher dürfen die Telefonanbieter nun nur mehr Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten anbieten. Zusätzlich dazu sind sie verpflichtet, auch Verträge mit einer einjährigen Bindung bereitzustellen.

Kostenkontrolle

Der Widerspruch gegen Handyrechnungen ist nun möglich, ohne dass der Telefonanbieter den jeweiligen Anschluss sperren und den Vertrag stornieren darf. Zusätzlich dazu können Handytelefonierer die Zahlungsfunktion oder bestimmte Vorwahlen – Stichwort 0900-Nummern – sperren lassen. Konkrete Rückfragen zur Rechnung müssen vom Telefonanbieter über eine kostenlose Hotline beantwortet werden.

Geschwindigkeit des Internetanschlusses

Die Telefonanbieter müssen bei Ihren DSL-Angeboten in Zukunft neben der Höchst- auch die Mindestgeschwindigkeit bekannt geben. Diese Angaben können von der Bundesnetzagentur überprüft werden.

Warteschleifen

Wenn der Kunde bei einer Hotline in der Warteschleife hängt, dürfen für diese Zeiten keine Gebühren verrechnet werden – und zwar sowohl für Anrufe vom Handy aus als auch vom Festnetz. Für diese Regelung gilt eine Übergangsfrist von zwölf Monaten.

Call-by-Call

Wird vor dem Gespräch die Vorwahl eines Call-by-Call-Anbieters gewählt, so ist eine Preisansage verpflichtend. Somit kann der Kunde schon vor dem Telefonat die Kosten abschätzen.