Wenn der Weihnachtsbaum Feuer fängt, wer zahlt dann?

Zu Weihnachten häufen sich die Brandfälle in Deutschland. Die gesamte Wohnung hat darunter zu leiden, wenn der Tannenbaum plötzlich anfängt zu brennen. Mit einer Hausratversicherung alleine ist man bei brandbedingten Schäden nicht ausreichend abgesichert.

Wenn der Weihnachtsbaum brennt, nützt einem zur Schadensregulierung entweder die Gebäude- oder die Hausratversicherung.

Wenn der Weihnachtsbaum brennt, nützt einem zur Schadensregulierung entweder die Gebäude- oder die Hausratversicherung.

Advent, Advent, manch€™ Lichtlein brennt – und manchmal entfacht sich daraus ein größerer Brand. Das geschieht in Deutschland öfter, als man so denkt und die Schäden durch einen solchen Brandfall können beträchtlich sein. Der Schock sitzt tief, wenn der Tannenbaum plötzlich brennt und die gesamte Wohnung in Mitleidenschaft zieht – aber wer zahlt? Zahlt überhaupt jemand? Die Bedingungen dafür sind unterschiedlich.

Wer den Schaden hat…

… hat hoffentlich eine gute Versicherung. Die Zahl von fast 12000 Brandvorkommnissen macht deutlich, wie viele Werte vernichtet werden. Die in Frage kommende Versicherung zur Schadensregulierung ist entweder die Gebäude- oder die Hausratversicherung. Erstere ist für das Gebäude, letztere für die Schäden an der Wohnungs-Einrichtung zuständig. Die jeweilige Versicherung stellt allerdings Bedingungen, die im Kleingedruckten stehen. Brandbedingte Schäden durch Löschwasser in den Nachbarwohnungen fallen ebenfalls unter die Hausratsversicherung als Sachversicherung – allerdings die Sachversicherung der Nachbarn. Bei dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert man darüber, dass diese Versicherung sich gegebenenfalls an die Haftpflichtversicherung des Verursachers wendet, um eine Zahlungserstattung zu vereinbaren.

Finanzielle Folgen brandbedingter Schäden

Problematisch wird es mit dem Kostenersatz, wenn die Feuerwehr anrückt. Liegen als Brandursache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor, wird die Sachversicherung unterschiedlich damit umgehen. Im ersten Fall gibt man die Kostenrechnung an die Sachversicherung bzw. die Hausratsversicherung weiter. Bei dieser konnte man bis vor einigen Jahren entweder nur die gesamten Kosten erstattet bekommen – oder ging leer aus. Konnte der Versicherer dem Brandverursacher grobe Fahrlässigkeit nachweisen, musste dieser alle Kosten für Schäden an Haus und Mobiliar selbst tragen.

Seit 2008 darf eine Versicherung aufgrund einer Gesetzesänderung auch bei grober Fahrlässigkeit nur noch Leistungskürzungen vornehmen. Bei dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht man das als verbraucherfreundliche Regelung. Je nachdem, unter welchen Bedingungen der Brand entsteht, zahlt die Versicherung also viel oder weniger als Schadensausgleich. Die neue Quotenregelung sorgt seit 2008 für Zahlungen, die in Abhängigkeit vom Grad der Verschuldung berechnet werden.

Und bei Schäden durch grobes Verschulden?!

Man kann vorsichtshalber eine zusätzliche Sachversicherung abschließen, die auch grob fahrlässig verursachte Schäden versichert. Inwieweit die verursachten Schäden ganz oder nur teilweise übernommen werden, entscheidet der Versicherer nach Sichtung der jeweiligen Sachlage. Bei vorsätzlich verursachtem Brandschaden zahlt laut geltender Bedingungen keine Sachversicherung.