Haftpflicht-Policen: So sind sie sinnvoll abgesichert

Laut den Ergebnissen einer Umfrage der GDV, gibt es nach wie vor Menschen, die keine Haftpflichtversicherung besitzen. Doch da es oft zu fahrlässigen Unfällen kommen kann, ist es wichtig solch eine Police abzuschließen.

Haftpflicht-Policen regulierten allein im Jahr 2010 insgesamt 4,7 Milliarden Euro an von ihren Versicherten verursachten Schäden.

Haftpflicht-Policen regulierten allein im Jahr 2010 insgesamt 4,7 Milliarden Euro an von ihren Versicherten verursachten Schäden.

Einen Schadensfall wünscht sich niemand, trotzdem entstehen immer wieder welche. Um sich selbst vor dem finanziellen Ruin zu schützen, gibt es Haftpflicht-Policen, die die Erstattung der entstandenen Schäden anstelle des Versicherten übernehmen.

Bei einem versehentlich verursachten Schaden nicht ganzes Vermögen verlieren

Wer in Deutschland einem anderen einen finanziell regulierbaren Schaden zufügt, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen. Gemeint sind dabei nicht nur Lappalien, wie ein im Restaurant aus der Hand gefallener Teller im Wert von wenigen Euros.

Wer beispielsweise während eines Silvesterfeuerwerks versehentlich eine Rakete ins Haus der Nachbarn schießt, das anschließend gänzlich abbrennt, muss dessen Neuaufbau bezahlen, was schnell mal Schäden in Höhe von mehreren Hunderttausenden Euros verursachen kann. Um im Falle einer solchen Unachtsamkeit nicht gleich sein ganzes Vermögen zu verlieren, raten Versicherungsexperten und Verbraucherschützer unisono zu Haftpflicht-Policen.

Sie ersetzen grundsätzlich den Schaden, den ihr Versicherter bei fremden Personen verursacht hat. Allerdings darf sie nicht als kompromisslose Absicherung verstanden werden, die immer und bei jeder Gelegenheit schützt. Wer vorsätzlich, das heißt mit Wissen und Wollen, einem anderen einen Schaden zufügt, kann nicht darauf vertrauen, dass ihm seine Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzt.

Laut dem GDV gibt es immer noch Versicherungsverweigerer

Prinzipiell ersetzen Haftpflicht-Policen versehentlich verursachte Schäden; Juristen sprechen insoweit von Fahrlässigkeit. Ob allein leichte Fahrlässigkeit oder auch grobe Fahrlässigkeit, also besonders vorwerfbare Außerachtlassung der im Verkehr gebotenen Sorgfalt, gemeint ist, ist je nach konkreter Ausgestaltung des Versicherungsvertrages anders.

So sinnvoll Haftpflicht-Policen auch sind, so gibt laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) immer noch Versicherungsverweigerer. Der Statistik des GDV zufolge existieren 34 Millionen private und gewerbliche Haftpflicht-Policen, was bedeutet, dass ungefähr ein Viertel aller Deutschen keinen Haftpflichtschutz hat.

Um dem Vorwurf der Kritiker entgegenzutreten, Haftpflichtversicherungen seien Abzocke am Verbraucher, veröffentlichte der GDV laut der “WELT” eine Statistik, nach der Haftpflicht-Policen allein im Jahr 2010 insgesamt 4,7 Milliarden Euro an von ihren Versicherten verursachten Schäden regulierten. Insoweit ist die Haftpflichtversicherung sowohl für Verbraucher als auch für Gewerbetreibende eine Absicherung von buchstäblich existenzieller Bedeutung.