Umfrage: Das erwarten Verbraucher von ihrem Rechtsschutz

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte Ergebnisse einer Umfrage zum Thema Rechtsschutz und welche Erwartungen Kunden an ihre Versicherer haben.

Um dem Kunden eine gute Empfehlung geben zu können, prüfen Rechtsschutzversicherer Anwälte auf deren Qualifikation, Berufserfahrung und Servicequalität.

Um dem Kunden eine gute Empfehlung geben zu können, prüfen Rechtsschutzversicherer Anwälte auf deren Qualifikation, Berufserfahrung und Servicequalität.

Kürzlich wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Ergebnisse einer Untersuchung veröffentlicht, die er von dem Meinungsforschungsinstitut Forsa durchführen ließ. Thema der repräsentativen Umfrage waren Rechtsschutzversicherung sowie die Erwartungen, die die Versicherten an ihren Rechtsschutzversicherer haben.

Die Untersuchung zeigte, dass sich viele Versicherungskunden eine bessere Beratung und mehr Hilfestellung von ihrer Rechtsschutzversicherung wünschen. Zudem gaben rund 50 % der Befragten an, dass es für sie wichtig sei, bereits im Vorfeld eines Streitfalls telefonisch von ihrer Rechtsschutzversicherung eine erste Einschätzung ihrer Angelegenheit durch einen Anwalt zu bekommen. Viele Verbraucher, nämlich rund 40 %, fühlen sich von ihrem Rechtsschutzversicherer nicht ausreichend informiert und beraten, wenn ein Streitfall droht.

Unterstützung bei der Anwaltssuche

Im Falle einer drohenden juristischen Auseinandersetzung erwarten rund zwei Drittel der Befragten von ihrer Rechtsschutzversicherung Hilfe bei der Anwaltssuche. Da es für einen Laien mitunter schwierig ist, zu beurteilen, an welchen Rechtsanwalt er sich am ehesten wenden soll, wäre ein solcher Service wichtig für die Versicherten.

Der GDV betont, dass die Rechtsschutzversicherer bestrebt sind, den Verbrauchern weiterzuhelfen und Anwälte zu empfehlen, die über das nötige Fachwissen verfügen und ihre Mandanten optimal vertreten können.

Ist die Empfehlung eines Anwalts durch die Rechtsschutzversicherung verbindlich?

Die Geschäftsführung des GDV hebt hervor, dass die Rechtsschutzversicherer ihre Empfehlung nach genauer Prüfung der Anwälte auf deren Qualifikation, Berufserfahrung und Servicequalität aussprechen.

Manche Versicherungen haben Kooperationsverträge mit ausgewählten Anwaltskanzleien, damit eine bestmögliche Betreuung im Streitfall gewährleistet ist. Der Versicherte ist an eine Empfehlung jedoch nicht gebunden, er hat das Recht, sich von einem Anwalt seiner Wahl vertreten zu lassen.

Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung

Für viele Versicherte sind Informationen über eine außergerichtliche Einigung oder eine Mediation wichtig. War die Mediation bisher relativ selten ein Thema, wird sie aber immer bedeutsamer. Von einer erfolgreichen Mediation profitieren alle Beteiligten.

Man spart Zeit und Kosten, zudem ist dieses Verfahren erheblich nervenschonender als ein langwieriger Rechtsstreit.