Schadensersatz für DSL-Ausfall

Der Bundesgerichtshof hat (BGH) entschieden, dass dem Inhaber eines Internetanschlusses eine Entschädigung für dessen langfristigen Ausfall zusteht.

Durch den Entscheid des Bundesgerichtshofs müssen die Anbieter von Internetdienstleistungen ihren Kunden bei nicht erbrachter Leistung Schadensersatz zahlen.

Durch den Entscheid des Bundesgerichtshofs müssen die Anbieter von Internetdienstleistungen ihren Kunden bei nicht erbrachter Leistung Schadensersatz zahlen.

Über die Höhe der zu zahlenden Entschädigungsleistung, bei einem längeren Ausfall der DSL-Leitung, machte der Bundesgerichtshof (BGH) keine Angaben, diese muss von der Vorinstanz bei einer erneuten Verhandlung festgelegt werden.

Das Internet gehört zum Leben

Die Richter bestätigten die Auffassung des Klägers, dass ein Internetanschluss heute zur üblichen Lebensführung gehört. Zusätzlich gewährten sie ihm eine Entschädigung für den mit dem Internetausfall verbundenen Ausfall der Telefonleitung, deren Höhe sich an den Mehrkosten für die ersatzweise durchgeführten Mobilfunkgespräche orientiert.

Einen Schadensersatz für die mit dem DSL-Ausfall ebenfalls verbundene Nichtverfügbarkeit des Faxgerätes verneinten die Richter jedoch, da ein solches heute durch den Internetanschluss und die E-Mail ersetzbar sei.

Was gilt hinsichtlich einer Schadenminderungspflicht?

Das veröffentlichte Urteil gibt keinen Hinweis dazu, ob der Kläger die Möglichkeit hatte, seinen Schaden durch die Nutzung eines mobilen Internetzuganges zu verringern. Mobile Internetanschlüsse sind langsamer als der DSL-Zugang und stehen nicht überall zur Verfügung.

Die Anerkennung der Mehrkosten für das mobile Telefonieren lässt vermuten, dass die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) auch die Mehrkosten für einen Internetzugang über das Internet als erstattungsfähig ansehen. Das ist besonders wichtig, wenn ein künftiger Kläger den Internetanschluss auch beruflich nutzt und für das Erzielen von Einnahmen auf einen funktionierenden Internetzugang angewiesen ist.

Wer trotz eines am Wohnort vorhandenen mobilen Internetzugangs während des DSL-Ausfalls keinen Stick benutzt, wird sicher nicht seinen gesamten Verdienstausfall erfolgreich als Entschädigung einklagen können.

Der Anspruch auf Schadensersatz für den Internetausfall ist begrüßenswert

Dass der Bundesgerichtshof (BGH) dem Kläger grundsätzlich das Recht auf eine Entschädigungszahlung  für den über einen langen Zeitraum nicht zur Verfügung stehenden Internetanschluss zuspricht, ist angesichts der vertraglichen Verpflichtungen des Providers zu begrüßen.

Jeder Anbieter von Internetdienstleistungen muss dafür Sorge tragen, dass seine Kunden die bezahlten Leistungen tatsächlich nutzen können oder Schadensersatz für die mangelhafte Vertragserfüllung zahlen.