Stromanbieter nutzen Energiewende für Preiserhöhungen

Verbraucherschützer befürchten, dass die Stromanbieter aufgrund der Energiewende die Strompreise erhöhen und damit eher die privaten Haushalte als die Industrie finanziell belasten.

Verbraucherschützer haben herausgefunden, dass ausschließlich den Verbrauchern aufgrund der Energieumlage höhere Stromkosten in Rechnung gestellt werden.

Verbraucherschützer haben herausgefunden, dass ausschließlich den Verbrauchern aufgrund der Energieumlage höhere Stromkosten in Rechnung gestellt werden.

Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen haben den dortigen Energiemarkt analysiert: Die Ergebnisse überraschen selbst die größten Kritiker der Energiebranche.

Energiewende rechtfertigt nicht alle Preiserhöhungen

Den Ergebnissen zufolge hat jeder Stromanbieter, der auf dem nordrhein-westfälischen Markt aktiv ist, seine Preise für den angebotenen Strom angehoben, schreibt das Handelsblatt. Die große Mehrheit der über 110 Stromunternehmen begründete ihre Preiserhöhung mit der Energiewende. Um die Produktion von erneuerbaren Energien zu fördern, erhalten Unternehmen garantierte Bezüge, wenn sie ihren ökologischen Strom nicht zu einem vorab bestimmten Preis verkaufen sollten.

Finanziert wird die Energiewende über die Energieumlage, die jeder Stromnutzer in Form eines Zuschlages auf seiner Stromrechnung zahlt. Verbraucherschützer haben nun festgestellt, dass die Umlage, die ihrem ursprünglichen Sinn nach sowohl von Unternehmen als auch von privaten Haushalten finanziert werden sollte, fast ausschließlich Verbrauchern in Rechnung gestellt wird; laut ihrer Untersuchung wälzt die Hälfte aller Stromanbieter die Kosten ganz oder nur teilweise auf ihre Kunden ab.

Verbraucherzentrale: Bei Preiserhöhungen Anbieter vergleichen und sparen

Manche Unternehmen nutzen die Energiewende sogar dazu, um ihre Preise anzuheben, meinen die Verbraucherschützer aus dem Bundesland mit der größten Einwohnerzahl. Hierzu summierten sie alle Faktoren, die aufseiten der Unternehmen für Zusatzkosten sorgten, wie beispielsweise die Umlagekosten sowie die teilweise teurer gewordenen Netzentgelte.

Unterm Strich kamen sie zu dem Ergebnis, dass Zusatzkosten zwar unmittelbar an die Verbraucher weitergegeben würden, Entlastungen aber nicht. Beispielsweise profitieren Verbraucher kaum von den günstiger gewordenen Preisen für Strom auf der Börse. Verbraucherzentralen aus der gesamten Bundesrepublik raten Verbrauchern, sich die zum Teil ungerechtfertigten Preiserhöhungen nicht gefallen zu lassen.

Denn sobald ein Unternehmen die Preise anhebt, entsteht aufseiten des Verbrauchers ein Sonderkündigungsrecht, die er für den Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter nutzen kann. Allerdings muss der Kunde erst einmal bewusst wahrnehmen, dass die Kosten seines bisherigen Stromanbieters angehoben wurden.

Auch in dieser Hinsicht kritisieren die Verbraucherschützer die Energiebranche. Ihrer Meinung nach sei die Informationspolitik der Unternehmen nicht transparent genug; viele Kunden ‘übersehen’ folglich, dass ihre Preise angehoben wurden und sie somit ein Sonderkündigungsrecht zugesprochen bekommen.