Ausbildungsstart: Wissenswertes für Azubis

Die neue Runde startet jetzt: Zahlreiche Auszubildende stehen bis zum 01.September vor dem Einstieg ins Berufsleben. Damit stellt sich ihnen meist auch eine Reihe von Fragen und Herausforderungen.

Dabei können sich Schulabgänger über das riesige Angebot an Ausbildungsplätzen freuen. Denn vermutlich setzt sich der Vorjahrstrend fort, als rund 70.000 Ausbildungsplätze unbesetzt blieben und die Unternehmen regelrecht um Lehrlinge konkurrieren mussten.

In dieser Phase tun viele junge Menschen die ersten Schritte in die Unabhängigkeit. So wird oft die erste eigene Wohnung gesucht, gefunden und dann hoffentlich sicher finanziert werden. Dazu ist, sofern nicht längt vorhanden, ein eigenes Bankkonto Voraussetzung.

Gebührenfreies Konto wählen

Viele Banken bieten Azubis und Studenten kostenlose Girokonten. Hier lohnt sich ein Vergleich, da manche Anbieter auch mit einer Verzinsung und einer kostenlosen Kreditkarte punkten können. Meist lassen sich durch ausschließliche Online-Abwicklung Kosten einsparen.

Wer in dieser finanziell meist schmal budgetierten Phase Geld zurücklegen möchte, ist mit einem Tagesgeldkonto gut beraten. Ohne langfristige Bindung, dafür mit passabler Verzinsung lässt sich damit Geld für Urlaube oder größere Anschaffungen sparen.

Richtig abgesichert

Auch wenn Azubis in der Regel nicht viel Geld zur Verfügung steht, müssen verschiedene Risiken abgesichert werden. Dazu zählt an vorderster Stelle die Gesundheit: Eine Krankenversicherung ist Pflicht.

Bei Ausbildungsstart müssen sich Lehrlinge in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) versichern. Diese erhebt einen Beitrag in Höhe von 15,5 % der Ausbildungsvergütung, wovon 7,2 % auf den Arbeitgeber entfallen.

Je nach individueller Konstitution kann eine Krankenzusatzversicherung sich lohnen, ist laut dem Bund der Versicherten aber kein Muss. Unbedingt zu empfehlen ist dagegen eine private Haftpflichtversicherung.

Im Falle eines selbst verschuldeten Personenschadens können nämlich Schadensersatzforderungen die Existenz ruinieren. Die gute Nachricht: Nicht verheiratete Auszubildende sind bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung (in der Regel bis zum 25. Lebensjahr) über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert.

Für Auto oder Motorrad Pflicht: Kfz-Haftpflichtversicherung

Für Autofahrer ist die private Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Unfallschäden an fremden Fahrzeugen und Personen aufkommt, unumgänglich. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro. Für Fahranfänger ist eine Kfz-Versicherung allerdings teuer.

Indem Jugendliche das eigene Fahrzeug bei der Versicherungsgesellschaft der Eltern anmelden oder das Auto als Zweitwagen der Eltern mitversichert wird, lassen sich die Beiträge senken. Wer außerdem als Führerscheinneuling am sogenannten”begleiteten Fahren€˜ teilgenommen hat, d.h. mit 17 bis 18 Jahren nur in Begleitung gefahren ist, kann bei diversen Versicherern mit einem Bonus rechnen.