PKV: Prämienanpassung gleich Versicherungswechsel?

Viele Versicherte der PKV werden bis Ende November 2011 Post von ihrer Gesellschaft erhalten, in der eine Beitragserhöhung zum 1. Januar 2012 angekündigt wird. Bis zu 30 % mehr an Beitrag werden einige PKV Gesellschaften verlangen, die nur durch höhere Tarife ihre gestiegenen Kosten auffangen können. Versicherte können den Wechsel in eine andere PKVnach der Beitragserhöhung in Betracht ziehen – es gibt aber auch in der eigenen Gesellschaft Wahlmöglichkeiten.

Verschiedene Ursachen und Auswirkungen

Die Gründe für erhöhte Tarife fallen durchaus differenziert aus, auch eine eventuelle Beitragserhöhung, wenn sie denn vorgenommen wird, kann sich in moderatem Rahmen von 4 bis 5 Prozent halten. Die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte), die soeben angepasst wurde, dürfte mitverantwortlich für so manche Beitragserhöhung sein, aber auch das Wirtschaften innerhalb einer PKV beeinflusst stark deren Tarife. Daneben verfolgen die Gesellschaften jeweils ihre eigene Tarifpolitik. Einige Versicherer halten die Beiträge bis zur Einführung der von der EU durchgesetzten Unisex-Tarife stabil, andere Gesellschaften kommen um Erhöhungen schon ab kommendem Jahr nicht herum. Spitzenreiter mit möglicherweise 30 % mehr Beitrag könnte die Central Krankenversicherung werden. Bei ihr denken sicher viele Mitglieder über einen Wechsel nach. Aber auch einzelne Personengruppen wie etwa über 65-Jährige werden besonders durch steigende Tarife belastet. Gleichzeitig fällt diesen Versicherten der Wechsel in eine andere PKV besonders schwer.

Wie geht der Wechsel in der PKV vonstatten?

Der Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes bestimmt, dass Versicherte in einen Tarif bei ihrer gegenwärtigen PKV jederzeit wechseln und dabei Altersrückstellungen mitnehmen können. Das ist der Königsweg, für den bei der eigenen PKV Gesellschaft zunächst ein Angebot eingeholt werden sollte. Hierbei ist eine gewisse Hartnäckigkeit vonnöten, keine Gesellschaft nennt freiwillig das wirklich günstigste Angebot. Auch eine erhöhteSelbstbeteiligung kann erwogen werden. Erst wenn das alles keine deutliche Ersparnis bringt, ist eine Sonderkündigung mit Monatsfrist in Erwägung zu ziehen – aber erst, nachdem eine andere Gesellschaft gefunden wurde. Sonst droht schlimmstenfalls ein noch viel teurerer Tarif bei der Gesellschaft, die den Versicherten dann noch aufnimmt.