PKV vs GKV: Wer wartet länger beim Arzt?

Eine Studie der Bundestagsabgeordneten Nicole Maisch (Grüne) hat nun aufgezeigt, dassMitglieder von gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mit viel längeren Wartezeitenrechnen müssen als Mitglieder von privaten Krankenversicherungen (PKV).

Die Politikerin fordert, dass die Reaktion auf diese Ungleichbehandlung von GKV- und PKV-Mitgliedern in den Praxen die Einführung einer Bürgerversicherung sein muss. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV) bestreitet jedoch, dass eine Ungleichbehandlung vorliegt.

Mitglieder der GKV mit deutlich längeren Wartezeiten als Privatversicherte

Eine von der Kasseler Bundestagsabgeordneten Nicole Maisch durchgeführte Studie hat ermittelt, dass die Mitglieder der PKV gegenüber den gesetzlich Versicherten bei den Wartezeiten in den Praxen ganz klar bevorteilt werden.

Wo die Privatversicherten in Hessen im Durchschnitt lediglich 16 Tage auf einen Termin beim Arzt zu warten brauchen, müssen die Mitglieder der GKV eine Wartezeit von 36 Tagen in Kauf nehmen, ehe sie einen Termin in den Praxen bekommen. Gesetzlich Versicherte haben also eine um 20 Tage längere Wartezeit als die PKV-Mitglieder.

Besonders schlimm ist es in Hanau (36 Tage), Darmstadt (33 Tage) und Gießen (25 Tage), wo dieser Unterschied bei den Wartezeiten beim Arzt noch sehr viel stärker ausgeprägt ist als im Durchschnitt.

Nicole Maisch fordert Einführung der Bürgerversicherung

Maisch, auf die diese Studie zurückgeht, hat bereits einen Vorschlag gemacht, wie man das Problem der Ungleichbehandlung bei den Wartezeiten lösen kann. Ihrer Meinung nach ist dieGrundstruktur des deutschen Gesundheitswesens mit PKV und gesetzlicher Krankenkasse das entscheidende Problem.

PKV und GKV sollen, wenn es nach der Grünen-Politikerin geht, in der Bürgerversicherungaufgehen und im Zuge der Einführung der Bürgerversicherung soll es eine gemeinsame Honorarordnung für Mediziner geben, die jeglichen Anreiz für eine Ungleichbehandlung von Patienten ausschließen soll.

Kassenärztliche Vereinigung Hessen sieht keine Ungleichbehandlung

Derweil hat sich nun auch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zu Wort gemeldet und die hessischen Ärzte in Schutz genommen. So bestreitet die KV, dass es eineUngleichbehandlung in den Praxen gibt und sagt, dass lediglich Unterschiede in der Qualität des Service bestehen würden.

Diese Serviceunterschiede seien jedoch nicht auf eine Ungleichbehandlung von privat- und gesetzlich Versicherten zurückzuführen, sondern auf den hohen Kostendruck, der auf den Medizinern laste. Zudem sei die ambulante Medizin schon seit langem unterfinanziert.