PKV will Spezialtarif für Nichtzahler

Die Zahl der säumigen Versicherten in der privaten Krankenversicherung steigt jährlich an. 2010 waren circa 88.500 Nichtzahler in der privaten Krankenversicherung versichert. Jeder von ihnen hatte mindestens sechs Monate Beitragsrückstand. Auch eine Kündigung des hochpreisigen Tarifs und ein Wechsel in den leistungsreduzierten und daher kostengünstigeren Basistarif konnte die Versicherten nicht vor hohen Beitragsschulden bewahren.

Zahlende privat Versicherte finanzieren Nichtzahler

Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist vielen Nichtzahlern eine Kündigung der privaten Krankenversicherung und damit ein Rücktritt in die Gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Die benötigten Leistungen und gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen der säumigen Nichtzahler werden daher aus den Beitragseinnahmen zahlender Versicherter finanziert. Aufgrund neuerer Gesetze ist es privaten Krankenversicherungen untersagt, säumigen Nichtzahlern die Kündigung ihres Versicherungsvertrages auszusprechen.

Spezialtarif mit eingeschränkten Leistungen

Um die stetig ansteigende Belastung durch Nichtzahler zu begrenzen, fordert der Verband der privaten Krankenversicherungen nun die Einführung eines sogenannten Spezialtarifs. Anders als beim Basistarif wird beim Spezialtarif nur die Akutversorgung abgedeckt. Alle weiteren Leistungen muss der Nichtzahler bei Bedarf aus eigener Tasche bezahlen. Der Spezialtarif beinhaltet auch keine Altersrückstellungen. Diese sind zumindest beim Basistarif noch inbegriffen.

Die finanzielle Situation im Bereich der privaten Krankenversicherung könnte durch die Einführung des Spezialtarifs deutlich entlastet werden. Säumige Nichtzahler, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht auf eine Kündigung bestehen können, müssten monatlich weniger für ihren Versicherungsschutz aufbringen und die Schuldensituation könnte auf diese Weise verbessert werden. Zur Durchsetzung des Spezialtarifs müsste jedoch das Gesetz erweitert werden. Dies ist bisher noch nicht geschehen.

Säumige Nichtzahler sollten sich von ihrer privaten Krankenversicherung beraten lassen. Diese liefert genaue Informationen zu Kündigung und Tarifwechsel, zugeschnitten auf den Einzelfall.