Private Altersvorsorge: 2,25 % Garantiezins sichern

Eine private Altersvorsorge ist inzwischen für jeden zu empfehlen, da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand zu halten.

Wenn Sie bereits mehrfach über eine private Altersvorsorge nachgedacht, bislang jedoch keine abgeschlossen haben, sollten Sie möglichst noch in diesem Jahr handeln.

Garantiezins wird gesenkt

Bis zum 31. Dezember 2011 gilt nämlich noch ein Garantiezins von 2,25 %. Unabhängig davon, wie sich der Wert Ihrer privaten Altersvorsorge im Lauf der Zeit entwickelt, haben Sie also einen Anspruch auf eine Mindestverzinsung in dieser Höhe. Ab dem kommenden Jahr will der Gesetzgeber den Garantiezins auf 1,75 % absetzen.

Da eine Rürup-Rente oder eine andere private Altersvorsorge in der Regel eine sehr lange Laufzeit hat, können die 0,5 % Differenz beim Garantiezins einen massiven Unterschied bei den späteren Rentenzahlungen bedeuten. Daher sollten Sie sich möglichst bald über die private Altersvorsorge informieren und prüfen, ob für Sie eine Rürup-Rente oder eine andere Variante der privaten Altersvorsorge in Frage kommt.

Alter für Rentenbeginn steigt

Es gibt noch einen weiteren wichtigen Grund dafür, noch im Jahr 2011 eine private Altersvorsorge abzuschließen: Das Alter für den Rentenbeginn. Bei Verträgen, die bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden, besteht die Möglichkeit, bereits ab dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand zu treten. Dies soll sich im kommenden Jahr ebenfalls ändern.

Bei einer Riester- oder Rürup-Rente wird der früheste Termin für den Rentenbeginn auf das 62. Lebensjahr hochgesetzt. Falls Sie Ihre private Altersvorsorge nutzen möchten, um eventuell früher in den Ruhestand zu gehen, sollten Sie also baldmöglichst handeln.

Falls Sie bereits eine Rürup-Rente oder eine andere private Altersvorsorge abgeschlossen haben, gelten für Sie übrigens die darin enthaltenen Bedingungen. Die neuen Regelungen für den Rentenbeginn und den Garantiezins, die für die Versicherten einen Nachteil darstellen, gelten nur für Verträge im Rahmen der privaten Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden.