Produktinformationsblatt für alle Riester-Policen zukünftig Pflicht!

Die Bundesregierung weist schon seit mehreren Jahren auf die Wichtigkeit der privaten Altersvorsorge hin. Viele Menschen haben in diesem Zusammenhang einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Es gibt aber noch immer sehr viele Menschen, die keine Rücklagen für die private Altersvorsorge gebildet haben. Außerdem gab es in den letzten Jahren immer wieder Kritik an den Riester-Policen.

Viele Verbraucherschützer haben die Undurchsichtigkeit bei der Kostenstruktur kritisiert. Außerdem waren die Riester-Policen bisher wenig vergleichbar. Aus diesem Grund plant die Regierung mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz einige Veränderungen im Bereich der Riester-Rente. Die Kosten sollen wesentlich transparenter und ein Wechsel zu anderen Anbietern günstiger werden. Der Umbau der Riester-Rente betrifft dabei auch Wohn-Riester.

Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz soll für mehr Transparenz sorgen

Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz setzt die Bundesregierung zum 31.07.13 sehr wahrscheinlich die schon lange geforderten Änderungen bei der Riester-Rente um. Mit dem Umbau der Riester-Rente soll nun bei allen Riester-Policen ein Produktinformationsblatt Pflicht werden. Aus diesem Produktinformationsblatt sollen alle Kosten und Gebühren des jeweiligen Produktes hervorgehen.

Außerdem sollen die Risiken des jeweiligen Produktes detailliert für Verbraucher erkennbar sein. Verbraucher sollen zukünftig außerdem die Möglichkeit bekommen, sich mit einem Riester-Vertrag auch gegen die verminderte Erwerbsfähigkeit abzusichern. Auch die teilweise sehr hohen Kosten für einen Wechsel zwischen verschiedenen Anbietern sollen verringert werden. Insgesamt wird die Riester-Rente somit für Verbraucher attraktiver. Die Bundesregierung möchte mehr Menschen dazu bewegen, eine Riester-Rente abzuschließen.

Auch Wohn-Riester wird umgebaut

In den letzten Jahren ist vor allem Wohn-Riester immer attraktiver geworden. Hier plant die Regierung, dass das angesparte Vermögen jederzeit für den Erwerb von Wohneigentum verwendet werden kann. Das Wohneigentum muss allerdings vom Erwerber selbstgenutzt werden. Ein bestehendes Haus kann zukünftig auch aus den Mitteln des Riester-Vertrages altersgerecht umgebaut werden.

Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass der Umbau einen Betrag von 6.000,- € nicht unterschreitet. Außerdem muss die Immobilie innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf bzw. Bau umgebaut werden. Soll die Immobilie später umgebaut werden, ist eine Investition von mindestens 30.000,- € erforderlich.

Die Bundesregierung plant außerdem, die Einmalbesteuerung der Riester-Rente während der gesamten Auszahlungsphase zu ermöglichen. Außerdem soll das Kapital bei Wohn-Riester jährlich nur noch mit 1 % verzinst werden.