Riester-Rente kostet Staat Milliarden

Die Riester-Rente wird als Publikumsrenner betrachtet. Mehr als 14 Millionen Riester-Verträge soll es geben. Die Riester-Rente ist auf den ersten Blick hochinteressant, da es staatliche Zulagen gibt. Nicht übersehen darf man aber, dass diese staatlichen Zulagen den Staat Milliarden kosten.

Die staatliche Zulage der Riester-Rente beträgt für jeden Erwachsenen als Grundzulage 154,- € im Jahr. Bei 14 Millionen Riester-Verträgen zahlt der Staat staatliche Zulagen von mehr als 2,1 Milliarden Euro jedes Jahr in die Verträge ein. Für jedes Kind, das vor dem 1. Januar 2008 zur Welt kam, gibt es eine Kinderzulage von 185,- € und für jedes nach dem 1. Januar 2008 geborene Kind 300,- €.

Wenn jeder Riester-Sparer ein Kind hat, zahlt der Staat, unter Zugrundelegung einer staatlichen Zulage von 185,- €, jedes Jahr nochmals 2,6 Milliarden Euro an Kinderzulagen.

Riester-Zulagen nicht uneigennützig

Allerdings müssen Sie berücksichtigen, dass staatliche Zulagen nicht ganz uneigennützig gewährt werden. Die gesetzliche Rente fällt schließlich so gering aus, dass sich der Staat gezwungen sah, die private Altersvorsorge mit der Riester-Rente zu fördern.

Da allein gute Worte nicht reichen, werden die Bürger mit den Zulagen zur privaten Altersvorsorge motiviert. Der Staat trägt somit dazu bei, dass die Kosten für eine soziale Absicherung durch die öffentlichen Kassen im Alter abgefedert wird.

Steuerliche Aspekte nicht vergessen

Außerdem müssen Sie bei den Kosten der Riester-Rente die steuerliche Seite in Ansatz bringen. Wurde bis 2004 nur der Ertragsanteil der Renten versteuert, so wurde ab 2005 der steuerpflichtige Anteil sowohl bei Alt- als auch bei Neurenten auf 50 % angehoben. Auf diesem Weg holt der Staat seine Kosten natürlich wieder zumindest teilweise herein.

So beginnt die Versteuerung auf der Grundlage des Jahres 2005 bei 50 % und steigt dann bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2 % an. Bis 2040 steigert sich der Steuersatz um jährlich 1 % bis er dann auf volle 100 % angewachsen ist. Diese 35 Jahre dienen als eine Übergangsphase zur nachgelagerten Besteuerung. Und davon ist eben auch die Riester-Rente betroffen.