Riester-Rente: Optimierung für Anforderungen der Zukunft

Da immer mehr Verbraucher erkannt haben, wie wichtig es ist, eine private Altersvorsorge abzuschließen, steigt die Zahl der Verträge für eine Riester-Rente und für Wohn-Riester immer weiter an. So entschieden sich zum Beispiel in den Monaten April bis Juni 2012 84.000 Verbraucher, einen neuen Vertrag für eine Riester-Rente abzuschließen, wodurch die Gesamtzahl der Riester-Verträge mittlerweile bei etwa 15,6 Millionen liegt.

Die große Zahl der Neuabschlüsse liegt auch daran, dass die Bundesregierung die Bedingungen für die private Altersvorsorge immer weiter verbessert und so zum Beispiel mit ­der Wohn-Riester eine attraktive Alternative zu der klassischen Riester-Rente geschaffen hat.

Die neuen Regeln der Bundesregierung zur privaten Altersvorsorge

Wie die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der ­Leyen, in einer Pressemitteilung ihres Ministeriums mitteilte, sollen die Regeln für die Riester-Rente und für Wohn-Riester weiter verbessert werden. Vor allem junge Menschen müssen in Bezug auf ihre Altersrente mit deutlich niedrigeren Beträgen rechnen und sollten daher privat vorsorgen.

So ­sollen nach den Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und ­Soziales die Versicherten besser an den Überschüssen der Versicherungen beteiligt werden, die Kosten für den Wechsel des Anbieters der Riester-Rente und der Wohn-Riester sollen gedeckelt werden und alle Informationen über die private Altersvorsorge sollen für die Verbraucher leicht verständlich und nachvollziehbar werden.

So soll es den Versicherten ermöglicht werden, die Angebote verschiedener Anbieter der Riester-Rente miteinander zu vergleichen und sich für das beste Angebot zu entscheiden.

Die geplante Zuschussrente

Die Bundesministerin plant eine Zuschussrente für alle Rentner, deren Rentenbezüge nur einen sehr geringen Betrag ausmachen. Auf Antrag können diese Rentner die Zuschussrente beantragen, um so eine Aufstockung ihrer Rente zu erreichen.

Nach den Plänen des Ministeriums ­sollen ­die Riester-Rente oder auch eine eventuell gezahlte Betriebsrente nicht mit der Zuschussrente verrechnet werden. So kann ein Geringverdiener in Zukunft Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus seiner Riester-Rente und aus der Zuschussrente erhalten.