Riester-Rente: Wie die staatliche Förderung für Mütter funktioniert

Mütter sind während der Elternzeit gesetzlich rentenversichert und bekommen daher für die Elternzeit eine Gutschrift von Rentenversicherungszeiten. Dank diesem Umstand haben auch Mütter während der Elternzeit Anspruch auf staatliche Förderung durch eine Riester-Rente.

Mindestbeitrag zur Riester-Rente für Mütter

Der Mindestbeitrag zur Riester-Rente beträgt für Mütter 60,- €. Dies mag zwar in Anbetracht der Kosten, die nach der Geburt eines Kindes auf einen zukommen, sehr hoch erscheinen – jedoch bekommen Mütter dafür die staatliche Förderung in voller Höhe (sprich 154,- €). Zusätzlich erhalten sie vom Staat pro Kind 300,- € Kinderzulage.

Als verheiratete Mutter nach Erziehungszeit mittelbar förderberechtigt

Einige Mütter entscheiden sich dazu, nach der Erziehungszeit von drei Jahren nicht gleich wieder in den Beruf einzusteigen. Wenn sie verheiratet sind, dann können die Frauen als mittelbar Förderberechtigte dennoch in den Genuss der staatlichen Förderung einer Riester-Rente kommen: Dies funktioniert über den abgeleiteten Zulagenanspruch über den Ehepartner – sofern dieser Riester-förderberechtigt ist und eine eigene Riester-Rente bespart. In diesem Fall muss die Frau auch nicht den Mindestbeitrag von 60,- € leisten.

Doch auch der Ehemann profitiert von der mittelbaren Förderberechtigung der Ehefrau: Er kann sowohl die eigene staatliche Zulage, die er für seine Riester-Rente vom Staat bekommt, als auch die Zulage seiner Ehefrau von den Einzahlungen zur Riester-Rente abziehen. Das sind zwei Mal 154,- €, wodurch der Eigenbeitrag des Mannes jährlich um 308,- € sinkt.

Staatliche Förderung für alleinerziehende Mütter

Wenn eine alleinerziehende Mutter auch nach der Erziehungszeit keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, dann verliert sie ihren Anspruch auf die Riester-Rente. Die einzige Lösung besteht darin, dass die Mutter einen Minijob annimmt und den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 12 % aus eigener Tasche auf 19,9 % erhöht. Dann wäre wieder ein Anspruch auf staatliche Förderung in voller Höhe gegeben.