Stiftung Warentest hat Riester-Rente überprüft

In der neuen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest findet sich der Bericht über eine neue Untersuchung der Stiftung Warentest, die Angebote von Riester-Renten verschiedener Anbieter unter die Lupe genommen hat.

Insgesamt waren 29 Riester-Verträge im Test, von denen die Mehrheit Noten von befriedigend und besser erzielten, lediglich achtmal wurde von der Stiftung Warentest nur eine ausreichende Note vergeben. Bei den verschiedenen Verträgen über die Riester-Rente bestehen teils gewichtige Unterschiede.

Unterschiedliche Mindestrenten

Grundlage des Tests war ein 37-jähriger kinderlose Musterkunde, der jährlich 1.046,- € einzahlt und von der staatlich garantierten Prämie von 154,- € profitiert. Die garantierte Mindestrente der verschiedenen Verträge über eine Riester-Rente betrug minimal 138,- €v und maximal 161,- € – immerhin ein Unterschied, der bei einem Bezug in 15 Jahren einen Betrag von über 4.000,- € ausmacht.

Allerdings können zu dieser Garantierente noch vertraglich vereinbarte, aber in der Höhe nicht garantierte Überschüsse kommen.

Transparenz und Flexibilität

Stiftung Warentest legte den Tests zur Riester-Rente verschiedene Kriterien zugrunde. Transparenz und Flexibiliät der Verträge über die private Altersvorsorge per Riester wurden mit je 10 % gewichtet; die wichtigsten Kriterien waren jedoch die Höhe der Rente und die Überschüsse, die mit einem Anteil von je 40 % in die Bewertung eingingen.

Mit ‘gut’ schnitten insgesamt die HUK 24 (Tarif RZU24), Alte Leipziger, Hannoversche, Debeka und Hanse Merkur ab. Die Untersuchung der Stiftung Warentest verdeutlicht, dass insbesondere lange Laufzeiten der Verträge über die private Altersvorsorge dazu führen, dass die Verbraucher von ihnen profitieren.

Politik beschließt Verbesserungen

Die Riester-Rente als ein Baustein der privaten Altersvorsorge ist nach dem Ergebnis des Tests weiterhin insgesamt empfehlenswert. Transparente Riester-Renten sind auch das Ziel neuester Änderungen, die in jüngster Zeit von der Politik für die private Altersvorsorge beschlossen wurden.

So soll die Wechselgebühr begrenzt werden und die Ausgabe übersichtlicher Informationsblätter für den Abschluss von Verträgen über die Riester-Rente verbindlich gemacht werden.