Techniker Krankenkasse verspricht Beitragsrückerstattungen

Die Techniker Krankenkasse will ihren rund sechs Millionen Mitgliedern einen Teil ihrer Beiträge zurückerstatten. In welcher Höhe die Beitragsrückerstattung ausfallen wird, soll am 12. Oktober 2012 entschieden werden.

Bisherige Schätzungen gehen von einem Betrag in der Größenordnung von 100,- € aus. Sprecher von CDU und FDP begrüßten die beabsichtigte Beitragsrückerstattung. Sie sehen darin eine Bestätigung für den funktionieren Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.

Auszahlung nicht an Dauer der Mitgliedschaft gebunden

Mit der von ihr geplanten Beitragsrückerstattung wird die Techniker Krankenkasse dem Beispiel kleiner Krankenversicherungsunternehmen folgen, die ihren Mitgliedern bereits Beträge in Höhe von bis zu 80,- € haben zukommen lassen.

In den Genuss der Beitragsrückerstattung sollen all diejenigen kommen, die im Jahr 2013 Mitglied der Techniker Krankenkasse sind. Wer noch 2012 einen Wechsel zur Techniker Krankenkasse vornimmt, sichert seinen Anspruch für die Beitragsrückerstattung.

Der Wechsel zur Techniker Krankenkasse ab Januar 2013 kann allerdings erst dann erfolgen, wenn die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenversicherung spätestens zum Oktober 2012 erfolgt.

Finanzlage der Techniker Krankenkasse gilt als stabil

Die Bilanz der Techniker Krankenkasse gilt als ausgesprochen stabil. Rund 800 Millionen Euro soll der Überschuss der Versicherung 2012 betragen. Auch für 2013 wird mit einem Plus gerechnet. Das lässt vermuten, dass Versicherte, die einen Wechsel zur Techniker Krankenkasse vornehmen, dies zumindest in naher Zukunft nicht bereuen werden. Denn mit einer Erhebung von Zusatzbeiträgen dürfte angesichts der soliden Kassenlage auch im nächsten Jahr nicht zu rechnen sein.

Zudem könnte die angekündigte Auszahlung der Techniker Krankenkasse neue Mitglieder bescheren, die sich angesichts der Aussicht auf die Beitragsrückerstattung zu einem Wechsel veranlasst sehen.

Die Höhe der Auszahlung muss gegenüber dem Finanzamt in der Lohn- oder Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Schließlich mindert der Betrag die Summe der Aufwendungen für die Sozialversicherung.