Ungewisses Schicksal der verschuldeten ALG-II-Empfänger

Seit der Entscheidung des Bundessozialgerichts Anfang 2011 wird von den Trägern des ALG-II der monatliche Beitrag zur PKV in voller Höhe übernommen. Bezüglich der Altschulden von ALG-II-Beziehern ist die Lage aber weiterhin völlig unklar.

Ausgangslage

Bis zu dem Urteil des Bundessozialgerichts wurden für Arbeitslose die Beiträge zu einer PKV nur in Höhe des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen geleistet. Aufgrund einer Regelung von 2009 durfte den Betroffenen deshalb zwar nicht mehr von den jeweiligen Versicherungsträgern gekündigt werden, sie mussten dadurch allerdings teilweise recht hohe Schulden machen, da der Beitrag zur PKV oft deutlich über dieser Grenze lag. Da das Urteil des Bundessozialgerichts keinen rückwirkenden Einfluss hat, ist die Zukunft der verschuldeten Beziehern von ALG-II noch immer ungeklärt.

Verhandlungen über einen Schuldenerlass

Derzeit verhandelt das Bundesministerium für Gesundheit noch mit dem Bundesverband der PKV darüber, den Betroffenen die durch die ausstehenden Teilbeträge aufgelaufenen Schulden zu erlassen. Allerdings deutet sich noch keine Lösung an. Es wurde aber bereits zugesagt, künftig die Beiträge direkt an die PKV zu überweisen. Die Grünen kritisieren die derzeitige Regelung als klare Bevorzugung der PKV.

Ungeklärte Fragen

Falls die Verhandlungen zu keiner Einigung führen sollten, bleibt das Problem der durch die frühere Regelung entstandenen Schulden für die betroffenen Bezieher von ALG-II weiterhin ungelöst. Und selbst wenn sich dafür eine Lösung finden sollte, ist noch nicht geklärt, wie mit den Versicherten verfahren werden soll, die sich von Familie und Freunden Geld geliehen haben, um den monatlichen Beitrag zur PKV in Gänze leisten zu können.