Ursula von der Leyen: Pflicht zur Rentenversicherung für Selbständige erst im Herbst beschlossen?

Vermutlich wird es noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die von der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) geplante Pflicht zur Rentenversicherung für Selbständige gesetzlich verankert ist. Allerdings wurden schon Vorschläge erörtert, wie die private Altersvorsorge für Selbständige verbessert werden kann.

Die einzige Entscheidung, die bisher getroffen worden ist, betrifft diejenigen, die für die private Altersvorsorge weder in ein ihrem Berufsstand zugeordnetes Vorsorgewerk, noch in eine Künstlersozialkasse einzahlen. Für sie wird die Pflicht zur Rentenversicherung verpflichtend gelten.

Allerdings ist trotz des Engagements von Ursula von der Leyen noch unklar, wie Selbständige der Pflicht zur Rentenversicherung nachkommen müssen. Eine Möglichkeit hierfür wäre die staatlich geförderte Rürup-Rente. Nach Angaben des Arbeitsministeriums werden voraussichtlich im Herbst nähere Vorgaben zur Pflicht zur Rentenversicherung gemacht.

Finanzielle Sicherheit durch die Pflicht zur Rentenversicherung

Während Ursula von der Leyen deutlich gemacht hat, dass sie schlüssige Argumente gegen die Pflicht zur Rentenversicherung ernst nimmt, beharrt sie darauf, dass Selbständige sich nicht aus der Verantwortung stehlen dürfen. Sie warnte davor, dass sie durch mangelnde Vorsorge im Rentenalter auf die durch die Bevölkerung finanzierte Grundsicherung angewiesen sein könnten.

Zudem plant Ursula von der Leyen ein von der Deutschen Rentenversicherung unabhängiges Institut einzurichten, das nachprüft, inwieweit Selbständige private Altersvorsorge betreiben. Es sollen gegebenenfalls Karenzzeiten gelten, durch die Selbständige während den ersten drei Jahren ihrer beruflichen Tätigkeit von der Pflicht zur Rentenversicherung befreit werden.

Umfassende Risikovorsorge

Selbständige sollen nicht nur private Altersvorsorge betreiben, sondern sich auch gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit schützen. Diese kann unfall- oder krankheitsbedingt auftreten und dazu führen, dass der Selbständige nicht mehr in der Lage ist, seinem gelernten Beruf bzw. jeglicher Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung gleicht finanzielle Einbußen aus und erbringt eine lebenslange Rente.

Eine solche Risikoversicherung ist, anders als die Pflicht zur Rentenversicherung, für Selbständige nicht verbindlich und kann freiwillig abgeschlossen werden. Im Weiteren ist es sinnvoll, bei Berufsunfähigkeitsversicherungen flexible Prämienzahlungen zuzulassen, da das Einkommen von Selbständigen schwanken kann.