Verbraucherschutz bei Riester-Rente soll verbessert werden

Seit Mittwoch, dem 04.05.2011, ist die Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Riester-Rente eine gesetzlich festgelegte Sache. Das Bundesministerium der Finanzen hatte diesen Gesetzentwurf eingebracht, um eine deutliche Aufwertung für den Verbraucherschutz im Rahmen der Riester-Rente zu erreichen. Das neue Gesetz ist eine Reaktion der Bundesregierung auf zahlreiche Fälle, in denen bereits ausgeschüttete Zulagen von den Sparern zurückgefordert wurden.

Das Bundesministerium der Finanzen wollte bereits gezahlte staatliche Zuschüsse zurückholen. Dies geschah mit der Begründung, dass die Eigenleistung nicht erbracht worden war. Aber nun ist die Gesetzeslage klar, der Verbraucher hat gewonnen! Denn wer aus Unwissenheit nicht gezahlt hatte, darf das jetzt nachholen. Dieses Gesetz ist ein deutlicher Fortschritt für den Schutz des Sparers und gibt dem Bürger das Zutrauen in das Riester-Sparen wieder zurück.

Rückzahlung von Zulagen

Von der Rückzahlung betroffen waren Personen, die innerhalb der Riester-Rente ihre Altersvorsorge mit Zulagen aus der Riester-Rente aufstocken wollten, aber versehentlich keinen eigenen Beitrag geleistet hatten. Der neue Verbraucherschutz für die Zulagen in der Altersvorsorge tritt ab sofort in Kraft. Ehepartner, die in den vergangenen Jahren keinen Selbstbeitrag für die Altersvorsorge geleistet hatten aber trotzdem die Zulagen ausgezahlt bekamen, können nun rückwirkend die eigenen Beiträge in ihre Riester-Rente einzahlen.

Damit bleibt ihr Anspruch auf die Zulagen für die Altersvorsorge erhalten. In den kommenden Tagen sollen die davon Betroffenen Informationen erhalten, wie sie ihre Eigenleistung nach zahlen und damit den vollen Anspruch auf die Zulagen der Altersvorsorge innerhalb der Riester-Rente behalten.

Grundbetrag von 60,- €

Um die Bedingungen für die Zulagen und die Altersvorsorge in Zukunft transparenter zu machen, sollen alle Sparer für die Riester-Rente ab dem Jahr 2012 grundsätzlich einen eigenen Beitrag von mindestens 60,- € pro Kalenderjahr leisten. Zudem sollen alle Regelungen für die Zulagenberechtigung in Zukunft einfacher und übersichtlicher werden. Damit hat das Bundeskabinett eine kulante und verbraucherfreundliche Lösung für die Irrtümer in der Vergangenheit geschaffen. Damit werden in Zukunft die Missverständnisse beim Riester-Sparen erst gar nicht auftreten können.